Sanierung Solebecken Erftlagune
Antrag zu TOP 10 – Haushaltsangelegenheiten – Haupt- und Finanzausschuss am 14.02.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion beantragt hiermit, das Solebecken der Erftlagune, entgegen des im Dezember gefassten Beschlusses, fertig zu sanieren.
Begründung:
Im Rahmen der Sanierung der Erftlagune sind nach Aussage der Verwaltung in der letzten Ratssitzung auch für das Solebecken bereits rund 18.000 Euro verausgabt worden. Material und Gerätschaften wurden angeschafft, die nun nicht genutzt werden können, also verlorenes Geld. Im Haushaltsicherungskonzept ein Aspekt, der nicht zu akzeptiert werden kann. Diese Entscheidung hätte dann vor den ersten Arbeiten am Solebecken getroffen werden müssen!
Wie auch die von uns gestartete Petition mit derzeit rund 1500 Unterschriften (wovon alleine fast 1400 Unterschriften online abgegeben wurden, Standaktionen haben nicht stattgefunden) zeigt, ist das Interesse der Bevölkerung an einer Wiedereröffnung im ursprünglichen Umfang gegeben. Auf der Tatsache, dass eine Sanierung aller Becken (neben den notwendigen technischen Einrichtungen) vollzogen wird, fußte in 2014 schließlich auch die Entscheidung des Stadtrates zur Sanierung der Erftlagune. Die Einwohner Kerpens erwarten dies!
Die Schließung des Solebeckens wird zu Einnahmeverlusten führen, da hier dann auch mit weniger Besuchern gerechnet werden muss. Gerade dieses Becken ist ein Alleinstellungsmerkmal und vor allem für Menschen förderlich, die entsprechende gesundheitliche Therapien durchlaufen, bei welchen Solebäder den Genesungsprozess unterstützen. Weiter wird dieses Becken auch in größerem Umfang von älteren Menschen genutzt, der Bevölkerungsgruppe in Zukunft stetig anwachsen wird, wie zuletzt im Sozialausschuss auch vom Rhein-Erft-Kreis und im letzten Demographiebericht ausgeführt wurde. Dabei ist anzumerken, dass die Erftlagune eines der wenigen wirklichen barrierefreien Bäder im Rhein-Erft-Kreis ist.
Wollen wir also versuchen, den Zuschuss zum Bad zu verringern, so ist dies maßgeblich mit den Besucherzahlen zu verknüpfen. Ein Attraktivitätsverlust durch Schließung von Becken ist dabei kontraproduktiv und der absolut falsche Weg.
Zur Deckung der Sanierungskosten in Höhe von rund 17.000 Euro im bestehenden Haushaltssicherungskonzept dient hierbei die mit DRS.Nr. 666.16 einstimmig beschlossene Einsparung im Bereich der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende. Aus unserer Sicht wäre es das richtige Zeichen, dass die Politik auf diese Aufwandsentschädigung verzichtet, um damit den Bürgerinnen und Bürgern ihr Bad im gewohnten Umfang saniert zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender