Haushalt und Finanzen

Schulen, Kindertagesstädten, Turnhallen, Straßen u.ä. sind zum großen Teil vor Jahrzehnten erbaut worden und sind teilweise marode oder zumindest in ihrer Nutzung stark eingeschränkt. Eine hohe jährliche Investitionsquote im Verhältnis zum gesamten Anlagevermögen ist dringend erforderlich.

Aus Sicht der SPD müssen einzelne widerstreitende Ziele miteinander vereinbart werden.

  1. Das immer noch existierende strukturelle Defizit (Ausgaben sind größer als Einnahmen) muss auf null gebracht werden.
  2. Die Investitionen und, schwerer noch, die ständigen Ausgaben in wichtigen Bereichen (bspw. Kindertagesstätten, Schulen) sollen und müssen ausgeweitet werden.
  3. Die Einnahmen der Kolpingstadt müssen erhöht werden.
  4. Die Steuern sollen trotzdem nicht steigen.

Erreicht wird dies durch die Nutzung zusätzlicher Einnahmequellen.

Beispielhaft seien hier zwei Dinge genannt:

1.

Wer in Kerpen Wohnbauland im gewerblichen Maßstab erschließen will, muss an den Infrastrukturkosten beteiligt werden (bspw. Kita, Schule). Es kann nicht sein, dass die Gewinne einer Erschließung dem Vorhabenträger gehören, die Kosten aber von der Allgemeinheit getragen werden.

2.

Bei den Stadtwerken sind wir froh, dass wir uns inzwischen jährlich über eine gesetzlich garantierte Dividende freuen dürfen. In diesem Bereich gibt es jedoch noch viele Möglichkeiten, wie Städte wie Brühl oder Bergheim zeigen. Es muss konzentriert, ohne übermäßige Risiken einzugehen, das Potential gehoben werden.

Nur durch die Gewinnung dieser neuen Einnahmen können wir weitere Steuererhöhungen verhindern, wenn wir einen Kahlschlag der Angebote der Stadt vermeiden wollen.

Das Tafelsilber der Stadt soll nicht für kurzfristige Erlöse verscherbelt werden.

Insbesondere bei der Veräußerung von Grundstücken zur Schaffung von Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten) müssen Erbpachtveträge eingesetzt werden, auch wenn diese erst langfristig zum Vorteil des Haushaltes sind.

2030 werden Gewinne der Stadtwerke aus den Produkten der Grundversorgung (Wohnen, Strom, Gas, Breitband) substantiell durch die Stadt oder eine andere Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, erwirtschaftet. Entstehende Kosten der Infrastruktur werden vom Vorhabenträger (unabhängig ob rein private oder Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung) anteilig übernommen. Das Haushaltsicherungskonzept ist beendet.