Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortslagen, hier Ortsteil Blatzheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vermehrt stelle ich seit ca. 8 Monaten die Verunreinigungen entlang des Weges am Neffelbach zwischen Burg Bergerhausen und Kunibertusstr./Kommandeursburg durch Hunde fest.
Die Verunreinigungen werden NICHT! beseitigt.
Auch die Pflicht, den Hund so oder so nach § 11 der Verordnung, an der Leine zu führen wird nicht eingehalten. Mehr noch ist vermehrt festzustellen, dass jetzt auch Listenhunde ohne Leine und Maulkorb frei laufen gelassen werden. Ich selbst bin fast von einem Listenhund am 22.4.2018 angegriffen worden, da ich hier mein Wohneigentum besitze. Außerdem ist sehr häufig zu beobachten, wie Hundebesitzer ihre Hunde frei brütende Wildenten stören und nachjagen lassen. Wenn man etwas sagt, ist man wilden Beschimpfungen und Drohungen ausgesetzt.
So kann das aber nicht mehr weitergehen. Auf kurz oder lang kommen hier Menschen und auch Tiere zu Schaden.
Auch unsere Kitas benutzen diesen Weg tagsüber mit den Kindern. Die müssen nicht unbedingt hier durch liegengelassenen Hundekot laufen. Ich denke hier nur an die anschließende Hygiene in der Kita. Diese Verkehrsfläche war in der Vergangenheit zumindest auch mit entsprechender Beschilderung versehen.
Diese Verkehrsfläche/Weg befindet sich innerhalb der Ortslage Blatzheim. Laut unserer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen vom 09.07.2012 in der Fassung vom 11.10.2012 sind diese Dinge geregelt. Ich verweise hier ausdrücklich auf den § 11 Tiere Abs. 2 und 3 sowie auch zus. auf Abs. 4 und 5 hin, da Kinderspielplätze in Blatzheim auch betroffen sind:
§ 11 Tiere:
(2) Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat durch die Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Dies gilt nicht für Waldungen.
(3) Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb geschlossener Ortslagen sind Hunde an der Leine zu führen.
(4) Außerhalb geschlossener Ortslagen sind Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen anzuleinen, wenn es zu Begegnungen mit Menschen kommen kann.
(5) Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden.
Da alle diese behördlichen Verordnungen hier nicht mehr eingehalten werden, wird die Verwaltung gebeten, hier vermehrt, vornehmlich nachmittags an Samstagen und Sonntagen, durch das Ordnungsamt Kontrollen durchzuführen und Verwarnungen auszusprechen. Ich bitte um umgehende schriftliche Beantwortung und Behandlung als ordentlicher Tagespunkt im öffentlichen Teil des entsprechenden Fachausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Paffenholz
Stadtverordneter aus Blatzheim