Seniorendorf Sindorf, Vogelrutherfeld – Wohnen in der 2. Lebenshälfte

Seniorendorf Sindorf, Vogelrutherfeld – Wohnen in der 2. Lebenshälfte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Jahr 2013 wurde erstmalig die Fläche im Vogelrutherfeld für die Errichtung eines Seniorendorfes diskutiert. In der beschlossenen Ausschreibung fand sich damals lediglich ein interessierter Investor, dessen Konzept schlussendlich jedoch nicht die Erwartungen der Empfehlungskommission traf.

So wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 02.12.2014 mehrheitlich beschlossen (DRS 492.14), erneut ein Auswahlverfahren „Seniorendorf Kerpen Vogelrutherfeld“ durchzuführen. Bereits hier stellte sich heraus, dass die CDU und FDP eine adäquate Wohnform für Menschen in der zweiten Lebenshälfte offenbar ablehnen.

Im Verlauf dieser Ausschreibung kamen sodann 4 verschiedene Angebote, die den Rahmenbedingungen für das Seniorendorf entsprachen und so in der Empfehlungskommission geprüft wurden. Als Ergebnis wurde am 01.12.2015 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unter DRS 486.15 beschlossen,

1.) das Grundstücksvergabeverfahren zur Realisierung einer „barrierefreien Wohnform vorrangig für Senioren und Menschen mit Behinderung“(Seniorendorf Kerpen Sindorf) mit der IDG Immobilien -und Dienstleistungs AG in der Form eines Genossenschaftsmodells vorzubereiten.

2.) Zur Bildung der Genossenschaft wird der IDG eine Option mit einer Laufzeit von zunächst 6 Monaten gegeben. Nach spätestens 6 Monaten ist die Kolpingstadt Kerpen über die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft zu informieren. Die Option endet mit Ablauf der Optionsfrist, kann aber durch den Ausschuss beliebig verlängert werden.

Auch der Seniorenbeirat befürwortet diese Umsetzung.

Das entscheidende Wort in diesem Beschluss ist „zunächst“. Diese Wohnform ist ein Pilotprojekt in unserer Stadt, bei welchem von Anfang an klar war, dass abzuwarten ist, in welcher Zeitspanne die erforderlichen Interessenten geworben werden können.

Der Demographiebericht der Kolpingstadt belegt, dass adäquate Wohnformen für die 55+Generation dringend benötigt werden, dieses Genossenschaftsmodell ist dabei ein Baustein, um die verschiedenen Belange treffen zu können.

Bereits 2012 betrug der Anteil  der über 46-jährigen an der Bevölkerung 47,81 % = 31.322 Einwohner. Weiter heißt es im Bericht: „Immer mehr alte Menschen haben den Wunsch selbstständig zu leben, unabhängig zu sein und nur im Notfall, aber nicht rund um die Uhr versorgt zu werden.“. Das Modell der IDG erfüllt dabei diese Voraussetzungen.

Dies sind nur zwei Aspekte, die es für uns unerklärlich machen, warum die Mehrheitskoalition im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 21.06.2016 (DRS 355.15) einer Verlängerung der Optionsfrist für die IDG widersprochen hat, ohne eine entsprechende Alternative aufzuzeigen.

Es ist allseits bekannt, dass die Fläche im Vogelrutherfeld die derzeit einzige Fläche im Stadtgebiet ist, wo eine reine Seniorenwohnform in Form eines Dorfes mit Gemeinschaftsräumen realisiert werden kann. Unter dieser Tatsache sollte die Entscheidung erneut überdacht werden und der Firma IDG im anstehenden Ausschuss am 30.08.2016 die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Standpunkt zum Verfahren darzulegen.

Die Kolpingstadt Kerpen kann es sich in einer älter werdenden Gesellschaft nicht leisten, solche Chancen entgehen zu lassen. Schließlich ist in Zukunft mit weiterem Zuzug in unserer Stadt zu rechnen, dieses Thema wird gerade auch im Masterplan behandelt.

Wenn wir nun diese Fläche in Einzelstücken vermarkten, ist den Belangen der Generation 55plus eine klare Abfuhr erteilt und eine solche Wohnform in unserer Stadt auf Jahre nicht umsetzbar, da dafür eine bestimmte Größe an Fläche und Anzahl an Anwohnern notwendig ist.

Wir beantragen daher erneute Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 30.08.2016 im Sinne unserer Senioren/-innen, der IDG die Optionsfrist zu verlängern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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