Schulentwicklungsplan

Schulentwicklungsplan

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Schulausschuss hat beschlossen, den Schulentwicklungsplan nicht zu überarbeiten und hierfür kein Budget bereitzustellen.

Im Stadtrat am 15.12.2015. wurde der Schulentwicklungsplan mit Fassung November 2015 aufgrund von schwerwiegenden Fehlern nicht genehmigt und es wurde eine Korrektur inklusive Bereitstellung der notwendigen Mittel beschlossen.

Durch den negativen Beschluss des Schulausschusses gibt es damit keinen genehmigten Schulentwicklungsplan.

Gemäß dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, § 80 (1) sind Gemeinden, die Schulträgeraufgaben nach § 78 zu erfüllen haben dazu verpflichtet, einen abgestimmten Schulentwicklungsplan zu betreiben.

Der Beschluss des Schulausschusses ist somit rechtswidrig. Wir beantragen, dass der Schulentwicklungsplan, wie im Rat am 15.12.2015 bereits beschlossen, entsprechend korrigiert und aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

Torsten Bielan
Schulausschussvorsitzender

 

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