Radwegverbindung Sindorf-Kerpen und zurück – Alltagsroute – Planfreie Querung (Brücke/Unterführung)

Radwegverbindung Sindorf-Kerpen und zurück – Alltagsroute – Planfreie Querung (Brücke/Unterführung)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Presse war vor kurzem zu entnehmen, dass eine Radwegbrücke über die BAB 4 zwischen Sindorf und Kerpen eine Vision für die Zukunft sei.

Diese Brücke wurde vor längerer Zeit schon einmal angesprochen und der Ortsvorsteher Sindorfs war diesbezüglich bereits in Kontakt mit mehreren dazu notwendigen Akteuren, in Absprache mit der Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen.

Zur Förderung des Radverkehrs in der fahrradfreundlichen Kolpingstadt Kerpen wurden bereits verschiedene Freizeitrouten ausgewiesen.
Die Alltagsroute zwischen Sindorf und Kerpen, für den normalen Radverkehr von A nach B, ist dagegen eine Katastrophe.
Beginnt man im Sindorfer Norden (kleiner ARAL-Kreisel) und fährt längs der L 122 über die Brücke über die BAB 4 bis nach Kerpen zum Kreisel mit dem Kolpingmonument, dann hat man 17 Punkte, an denen Radfahrer untergeordnet sind und somit anhalten müssen, zumindest müssen sie die gleichmäßige Fortbewegung einbremsen.
Mehrfach muss man sogar erst die Freigabe anfordern (HIT-Kreisel 2 mal, großer ARAL-Kreisel 5 mal, BAB-Auffahrten 4 mal LSA, L 122/Auf dem Bürrig 2 mal LSA, OBI-Kreisel 4 mal). Gerade das ständige Anfahren ist für einen Radfahrer beschwerlich.
Für eine Alltagsroute viel zu unattraktiv, als dass sich ernsthaft Menschen zum Umsteigen angeregt fühlen.

Damit ist allen Beteiligten klar, dass die Radwegbrücke oder -unterführung über die BAB 4 nicht nur eine Vision für die weitere Zukunft bleiben darf.

Im Sinne der Förderung des Radverkehrs, der Förderprogramme und dem offensichtlichen Bekenntnis der Bundespolitik zur Förderung des Radverkehrs beantragen wir, dass durch die Verwaltung dieses Projekt in der aktuellen Planung des Mobilitätskonzepts (siehe auch DRS 112.18) aufgenommen und in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im Herbst 2018 thematisiert. Es ist dort zu klären, welche Vorüberlegungen zu treffen und zu prüfen sind hinsichtlich des Standortes. Über eine Machbarkeitsstudie sollten sodann sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten aus den verschiedenen Fördermöglichkeiten geprüft werden. Dabei ist auch die Finanzierung über die Beteiligung von Straßen NRW auf Grund der Querung über die BAB 4 mit einzubeziehen.

In der Arbeitsgruppe sollen weiter folgende Fragen geklärt werden:

Welche Leistungsphasen sind ggfs. von den oben angesprochenen Akteuren bereits erbracht?

Welche Leistungsphasen werden wann von wem erbracht sein müssen, um eine möglichst zeitnahe Realisierung zu erreichen?

Die Arbeitsgruppe soll hierzu auch die Beträge an Finanzmitteln vorschlagen, damit diese in den kommenden Haushalt eingestellt werden können. Unter Berücksichtigung, dass es einen Doppelhaushalt geben könnte, müssen noch in diesem Jahr alle benötigten Gelder zur Planung und Ausführung angemeldet werden, da ansonsten dieses Projekt sich womöglich um Jahre verzögern könnte und dadurch die notwendigen Fördermittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden könnten.

Die entsprechenden Ergebnisse/Zwischenstände sollen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr automatisch berichtet werden.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Jürgen Bröcker
Ortsvorsteher aus Sindorf

Helmut Schauwinhold  
Stadtverordneter

 

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