Nutzbringende Verwendung von Grundwasser aus dem Tagebau Hambach sowie aktuelles klimawandelangepasstes Waldbrandschutz- und bekämpfungskonzept für das Kerpener Stadtgebiet

Nutzbringende Verwendung von Grundwasser aus dem Tagebau Hambach sowie aktuelles klimawandelangepasstes Waldbrandschutz- und bekämpfungskonzept für das Kerpener Stadtgebiet

hier: Zuschüsse für eventuell notwendige Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen zur Gewährleistung der Befahrbarkeit der bestehenden Brücken an und in den hiesigen Waldgebieten für Feuerwehreinsatz- und Forstfahrzeuge
Zu TOP 9 der Umweltausschusssitzung am 24.11.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt – in Erweiterung ihres Antrages vom 09.11.2020 – die Darstellung aktueller staatlicher Fördermaßnahmen für den Fall notwendiger Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen zur Gewährleistung der Befahrbarkeit der bestehenden Brücken an und in den hiesigen Waldgebieten für Feuerwehreinsatz- und Forstfahrzeuge.

Begründung:

Die SPD-Fraktion hatte mit Antrag vom 09.11.2020 um aktuelle Sachstandsmitteilung zum gesamten vorgetragenen Themenbereich, u.a. einschließlich einer Darstellung der Situation hinsichtlich der notwendigen Befahrbarkeit der bestehenden Brücken für Feuerwehreinsatz- und Forstfahrzeuge bzw. gegebenenfalls erforderlicher Baumaßnahmen gebeten.

Falls die Überprüfung der Verwaltung ergibt, dass Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen erforderlich sind, würden sich zusätzliche relevante finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben. 

Daher ist es erforderlich, dass die Verwaltung prüft und darstellt, welche staatliche Förderprogramme hierzu bestehen und dass diese auch ggf. tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Hierzu wird beispielhaft auf das nach unserer Kenntnis bestehende aktuelle Förderprogramm des Landes NRW „Förstliche Förderrichtlinie Wegebaumaßnahmen im Wald“ hingewiesen, zu denen auch der Bau und die Ertüchtigung von Brücken gehören. Derartige Maßnahmen werden nach unserer Kenntnis mit 70 v. H. der Kosten (ohne MWSt.) gefördert.

Daran sind Bedingungen geknüpft, wie z. B., dass die Brücken eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 m und eine Tragkraft von mindestens 40 t haben müssen. Demnach sind Bauwerke mit diesen Mindestvoraussetzungen für forstliche Zwecke, Feuerwehr, Rettungsdienst. etc. ausreichend gut geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Jürgen Heinen
Sachkundiger Bürger

 

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