Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auf Spielplätzen

Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auf Spielplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der ab 10.11.2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wie sie auch auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen zu finden ist, heißt es in § 3 Absatz 2, dass auf Spielplätzen die „Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands“.

Leider ist dies vielen Kerpener Mitbürger*innen nicht bekannt, da an den Spielplätzen keine entsprechenden Hinweise angebracht sind. Selbst bei starker Frequentierung werden daher kaum Alltagsmasken getragen.

Nicht nur, um es Kindern, Eltern und anderen Aufsichtspersonen, die einer Risikogruppe angehören, zu ermöglichen, einen sichereren Spielplatzaufenthalt zu erleben, sondern auch, um zum allgemeinen Infektionsschutz und damit einem Rückgang der Fallzahlen beizutragen, ist es die Aufgabe der Stadt, die Bürger*innen über diese Verpflichtung aufzuklären. Dies könnte es ermöglichen, bald wieder ohne Alltagsmaske und unbeschwert auf Spielplätzen spielen zu können, anstatt dass diese womöglich wieder geschlossen werden müssen.

Daher bitten wir die Verwaltung, an den Spielplätzen im Stadtgebiet entsprechende Hinweisschilder anzubringen, oder anderweitig dafür zu sorgen, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auf diesen publik wird.

Mit freundlichen Grüßen

Lee Klein
Sachkundige Bürgerin

 

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