Ergänzender Antrag zu unserem Antrag vom 28.09.2017 zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seines Ausschüsse

Ergänzender Antrag zu unserem Antrag vom 28.09.2017 zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seines Ausschüsse

DRS. 538.17, TOP 4.4 Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem die Stellungnahme der Verwaltung zu unserem Antrag vom 28.09.2017 vorliegt und der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.10.2017 beschlossen hat, diesen Antrag in der Stadtratssitzung am 07.11.2017 zu behandeln, ändern wir unseren Antrag zu Punkt 2. wie folgt:

§ 1, Abs. 3, Satz 2 erhält folgende Fassung:
Erläuterungen zur Tagesordnung und Vorlagen sind der Einladung beizufügen, in begründeten Einzelfällen können diese kurzfristig nachgereicht werden.

§3 wird um folgende Absätze ergänzt:
(5) Verwaltungsvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für den Stadtrat / die Ausschüsse sind den Stadtverordneten / Ausschussmitgliedern  mindestens sieben Kalendertage vor dem Sitzungstermin postalisch oder elektronisch zuzustellen. Dies gilt nicht für die Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen durch die Verwaltung.
(6) Vorlagen, die nicht fristgerecht vor dem Sitzungstermin zugestellt worden sind, werden in der entsprechenden Sitzung nicht behandelt, es sei denn, alle Stadtverordneten / Ausschussmitglieder stimmen einer Behandlung der Vorlage in der Stadtratssitzung / Ausschusssitzung vor Eintritt in die Tagesordnung zu. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 12, Abs. 2 dieser Geschäftsordnung (äußerste Dringlichkeit).

Der von uns beantragte Wortlaut ist der Geschäftsordnung für den Kreistag des Rhein-Erft-Kreises entnommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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