Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seiner Ausschüsse

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seiner Ausschüsse

Antrag zur für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.10.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Niederschriften werden zu oft erst wenige Tage vor der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses zugestellt, teilweise sogar erst am Ausschusstag selbst. Mitunter liegen zwischen den Sitzungen jedoch Monate.
Ebenso werden die Vorlagen teilweise erst am Tag vor der jeweiligen Ausschusssitzung im Ratsinformationssystem hinterlegt, was eine saubere Sitzungvsorbereitung über die Maßen erschwert.

Daher beantragt die SPD Fraktion folgende Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seiner Ausschüsse:

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Änderung für § 25 „Niederschrift“ in der „Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse“:

Neu: (5) Die Niederschriften von Rats- oder Ausschusssitzungen sind allen Ratsmitgliedern, den Fraktionen und dem Bürgermeister innerhalb von 4 Wochen nach der jeweiligen Sitzung zuzuleiten und im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen.

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Änderung für § 3 „Aufstellung der Tagesordnung“ in der „Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse“ :

Neu: (5) Die Vorlagen und Anlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind den Ratsmitgliedern, den jeweiligen Ausschussmitgliedern und den Fraktionen 10 Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung zuzuleiten (Ausnahmen sind: Sondersitzungen und Sitzungen, die aufgrund von Dringlichkeit kurzfristig angesetzt wurden; Tagesordnungspunkte, die dem Bürgermeister auf Antrag eines fraktionslosen Ratsmitgliedes oder einer Fraktion bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt wurden; Vorlagen und Anlagen zu Anfragen).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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