Nutzbringende Verwendung von Grundwasser aus dem Tagebau Hambach sowie aktuelles klimawandelangepasstes Waldbrandschutz- und -bekämpfungskonzept für das Kerpener Stadtgebiet – Antrag zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 24.11.2020

Nutzbringende Verwendung von Grundwasser aus dem Tagebau Hambach sowie aktuelles klimawandelangepasstes Waldbrandschutz- und -bekämpfungskonzept für das Kerpener Stadtgebiet – Antrag zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 24.11.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt einen aktuellen Sachstandsbericht in der nächsten Umweltausschusssitzung zu den vorstehenden Themen unter Berücksichtigung der nachstehenden detaillierten Ausführungen.

Begründung:

U. a. auf Grund unserer beiden Anträge vom 19.05.2020 zum Thema „Nutzbringende Verwendung von Grundwasser aus dem Tagebau Hambach“ (Drs.-Nr. 297.20) und zum Thema „Aktuelles klimawandelangepasstes Waldbrandschutz- und -bekämpfungskonzept für das Kerpener Stadtgebiet“ (Drs.-Nr. 298.20) hatte die Verwaltung in der Umweltausschusssitzung am 18.08.2020 / TOP 13 zusammenfassend Folgendes mündlich vorgetragen:

a) Am 21.08.2020 würde ein Gespräch zwischen Vertretern der RWE Power AG und der Kerpener Feuerwehr stattfinden. Man sei auf Grund der Vorgespräche verhalten optimistisch, dass unter Umständen für die Feuerwehr Kerpen Sümpfungswasser als Löschwasser genutzt werden kann.

b) Im Jahr 2020 sei ein Arbeitskreis innerhalb der Feuerwehr Kerpen auch unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehren eingerichtet worden, der sich mit den operativ-taktischen Maßnahmen für die Vegetationsbrandbekämpfung sowie den erforderlichen Geräten und der Technik befasse.

c) Es wurde laut Niederschrift in diesem Zusammenhang seitens der Verwaltung empfohlen, die Erstellung des Löschwasserversorgungskonzepts und des Klimaanpassungskonzepts durch externe Fachleute vornehmen zu lassen. Diesbezüglich sollten weitere Gespräche zwischen RWE Power AG und der Kerpener Feuerwehr stattfinden.

d) Der Ausschuss werde über die aktuellen Sachstände regelmäßig informiert.

Der Umweltausschuss hatte in diesem Zusammenhang die Einbeziehung auch des Erftverbandes in diese Gespräche angeregt.

Die SPD-Fraktion hatte mit Antrag vom 19.05. zu Drs.-Nr. 298.20 auf das aus Brandschutzgründen dringende Erfordernis einer barrierefreien Zugänglichkeit unserer Waldgebiete aus möglichst vielen Richtungen für die schweren Feuerwehreinsatzfahrzeuge hingewiesen. Dazu wurden beispielhaft zwei riskante Zufahrthindernisse genannt:

> aus nördlicher Richtung / Richtung Sindorf die fragile und für den Fahrzeugverkehr gesperrte Holzbrücke Am Rosengarten über einen offenen Graben nahe der Erft

> aus nordöstlicher Richtung / Richtung Götzenkirchen sowie aus südlicher Richtung / Schloss Loersfeld die schmale, gleichfalls für den Fahrzeugverkehr gesperrte Brücke über den Erftflutkanal (Nähe Waldschenke) mit lediglich 2,8 to. Tragkraft (s. Beschilderung).

Dem Vernehmen nach sind möglicherweise auch andere Brücken zu bzw. innerhalb unserer Waldgebiete hinsichtlich ihrer jeweiligen Tragfähigkeit und Durchlassbreiten nicht für das Befahren durch schwere Feuerwehreinsatzfahrzeuge geeignet.

Hinzu kommt, dass teilweise noch größere und schwerere Forstfahrzeuge u.a. zum Abtransport großer Baumstämme, beispielsweise als Folge von Dürre und Borkenkäferbefall, ebenfalls barrierefreie Zufahrtsmöglichkeiten über die vorhandenen Brücken mit erforderlicher Tragfähigkeit und Durchlassbreiten haben müssen.

Falls diese Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Forstfahrzeuge auf Grund mangelnder Tragfähigkeit bzw. unzureichender Durchlassbereite der vorhandenen Brücken nicht gegeben sein sollten, würde dies nach unserer Einschätzung möglicherweise zweierlei bedeuten:

a) Für die schweren Feuerwehreinsatzfahrzeuge würden sich zumindest Einsatzverzögerungen ergeben mit der Folge einer schnelleren Ausbreitung von Waldbränden mit unabsehbaren Risiken für Menschen, Tiere und Vegetation.

b) Bei mangelnder Zufahrtsmöglichkeit für die teilweise noch größeren und schwereren Forstfahrzeuge wären die erforderliche Fällung, die Entfernung und der Abtransport geschädigter, umgestürzter bzw. abgestorbener Bäume nicht möglich mit dem Risiko, dass dann eventuell aus Verkehrssicherheitsgründen größere Waldbereiche für die Bevölkerung gesperrt werden müssten.

Wir bitten abschließend um aktuelle Sachstandsmitteilung zum gesamten vorgetragenen Themenbereich unter anderem einschließlich einer Darstellung der Situation hinsichtlich der Befahrbarkeit der bestehenden Brücken für Feuerwehreinsatz- und Forstfahrzeuge bzw. gegebenenfalls erforderlicher Baumaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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