LKW-Parkplätze in Industrie- und Gewerbegebieten

LKW-Parkplätze in Industrie- und Gewerbegebieten

Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 03.12.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, für den kommenden Planungsausschuss den Tagesordnungspunkt „LKW Parkplätze in Industrie- und Gewerbegebieten“ auf die Tagesordnung zu nehmen und folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Um einem etwaigen erhöhten Aufkommen von parkenden Lastkraftwagen im Stadtgebiet Kerpen vorzubeugen, beantragen wir künftig bei der Erschließung und Entwicklung, oder Erweiterung eines Gewerbe- oder Industriegebiete, oder eines Logistikparks die Einhaltungen der Empfehlungen für den ruhenden Verkehr (EAR 05) zu berücksichtigen. Insbesondere beantragen wir, dass die Empfehlungen der EAR 05 nicht nur bei der vollständigen Neuentwicklung eines Gewerbe- oder Industriegebietes, oder eines Logistikparks eingehalten wird, sondern auch bei der Erweiterung eines vorhandenen solchen Gebietes geprüft wird, ob das vergrößerte Gebiet, nach Umsetzung der Maßnahme, weitrhin den Empfehlungen der EAR 05 genügt.

Begründung:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung prognostizierte bereits im Jahr 2013 den Fehlbedarf an LKW-Parkplätzen in Deutschland für 2025 auf etwa 11.000, hiervon alleine 4.000 in Nordrhein-Westfalen.[1] Eine der am stärksten betroffenen Strecken ist die BAB 61, welche auch durch das Stadtgebiet Kerpen führt. So wird derzeit in Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt des BMVI zu Telematik-Systemen durchgeführt, um die Parkplatznot entlang der BAB 61 zu lindern.[2] Das große Interesse und die großen Investitionsvolumina in solche Projekte erklärt das BMVI regelmäßig damit, dass ein Mangel von Parkplätzen entlang von BAB zur Überschreitung der Lenkzeiten oder ordnungswidrigem Parken führt, welche beide eine enorme Sicherheitsgefahr für den Straßenverkehr darstellen.

Neben den Bundesautobahnen selbst ist die Parkautomatik vor allem in Gewerbe- und Industriegebieten in ganz Deutschland Auslöser unerwünschter Ausweichbewegungen der ruhenden Verkehre. Beschwerden über die entstehenden Effekte, wie Verschmutzung, Lärm und Blockade von Zufahrten sind auch der Stadt Kerpen, zuletzt durch eine Pressemitteilung der CDU Kerpen, dokumentiert.[3]

Die Kolpingstadt Kerpen, welche entlang zweier bedeutender Verkehrsachsen mit heute bereits nicht ausreichendem Parkangebot für Lastkraftwagen liegt, sollte daher ein besonderes Interesse daran haben, die Probleme, die andere Gemeinden in ganz Deutschland seit Jahren beklagen und vergeblich versuchen zu beheben, bereits vorbeugend anzugehen und so bestenfalls zu vermeiden.

In der Studie „Ruhende Verkehre richtig steuern“ der IHK Duisburg und der Universität Duisburg Essen, welche von der Europäischen Union in Auftrag gegeben wurde, wird eine klare Handlungsempfehlung an die politischen Akteure auf kommunaler Ebene formuliert, um den genannten Problem vorzubeugen:
„Bei zukünftigen Erschließungsprojekten sollte verstärkt Lkw-Stellfläche in Gewerbe- und Logistikparks berücksichtigt werden. Entlang der öffentlichen Straßen, oder auf Parkplätzen, sollten daher in den Bebauungsplänen adäquate Lkw-Stellflächen vorgesehen werden. Richtschnur für Anzahl, Ausmaß und Gestaltung der benötigten Stellflächen sollten die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen sein. Empfohlen werden beispielsweise für Seitenstreifen und eventuell vorgesehene Parkbuchten von 3 bis 3,5 Meter Breite. Kommunen haben unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung von Stellflächen im öffentlichen Straßenraum (Rechtlicher Rahmen, Planungsgrundsätze). Auf private Betreiber kann ggf. über Baugenehmigungsverfahren und Vereinbarungen eingewirkt werden.“[4]

Unsere Forderung, die über diese Studie hinausgeht, auch zu erweiternde Gebiete neu als Gesamtfläche zu bewerten, fußt hierbei auf der Tatsache, dass es formal keinen Unterschied zwischen einer Erweiterung und einer Neuentwicklung „auf der grünen Wiese“ gibt. Da in beiden Fällen ein B-Plan aufgestellt wird, der an dieselben formalen Richtlinien gebunden ist, spricht nichts dagegen, im Zuge dieses Verfahrens auch die Parkplatzsituation neu zu bewerten. Da eine Erweiterung zwangsläufig mit der Vergrößerung der Gewerbe- oder Industriefläche einherkommt, ist folgerichtig auch mit einem erhöhten Aufkommen von Wirtschaftsverkehren, auch von ruhenden, zu rechnen. Ob etwaige „Reserven“ auf dem bereits bestehenden Gebiet dieses zusätzliche Aufkommen auffangen kann, kann nur eine entsprechende Bewertung mittels EAR 05 seriös beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Düerkop
Sachkundiger Bürger

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

[1]             BMVBS (2013): Lkw-Parken in einem modernen, bedarfsgerechten Rastanlagensystem

[2]             https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/nebenbetriebe-rastanlagen.html

[3]             https://cdu-kolpingstadt.de/parken-von-lkws-in-der-siemensstrasse/

[4]             https://www.ihk-niederrhein.de/blob/duihk24/hauptnavigation/wirtschaftsstandort/downloads/4033636/ebc34aa1ca1beb3c71f7916e76a6b666/Studie_Ruhende-Verkehre-data.pdf; S. 45

 

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