L 122 Erfttalstraße – Freischneiden des einseitigen 2-Richtungs-Geh- und Radweges

L 122 Erfttalstraße – Freischneiden des einseitigen 2-Richtungs-Geh- und Radweges

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch Sie haben vor nicht allzu langer Zeit wieder zum Stadtradeln und zur zunehmenden Nutzung des Fahrrades aufgerufen.
Bereits zum Stadtfest vor 2 Wochen hatte ich Ihren dort anwesenden Beschäftigten mein Leid über den einseitigen 2-Richtungs- Geh- und Radweg entlang der L 122 Erfttalstraße geklagt.

Der die L 122 begleitende Geh- und Radweg ist zwischen Sindorf und Kerpen von der Böschungsseite zugewachsen. Nicht nur der Bodenbewuchs, sondern auch Sträucher und Bäume ragen mit ihren Ästen weit in den Weg hinein und engen daher das nutzbare Profil erheblich ein.
Ganz gefährlich sind dabei die Brombeerranken, an denen man sich erhebliche Hautverletzungen, oder Schäden an der Kleidung zuziehen kann.
Es besteht insgesamt eine erhebliche Verkehrsgefährdung für die Radfahrer, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass eine Zunahme des Fahrradverkehrs in beiden Richtungen festzustellen ist.

Ich bin auch fest davon überzeugt, da die beiden Kollegen sehr zuverlässig sind, dass diese unmittelbar zu Wochenbeginn nach dem Stadtfest das Thema an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergegeben haben.
Der Straßenbaulastträger scheint die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer aber vollständig zu ignorieren.
Am 16.07.2018 bin ich die Strecke erneut gefahren und musste feststellen, dass in der Ortslage Sindorf bis zur Autobahn nichts geschehen ist. Der Bewuchs hat sich eher noch verstärkt.
Von der Autobahn nach Kerpen runter hat sich zumindest so viel getan, als das der Bodenbewuchs zurückgeschnitten wurde. Für die Sträucher fühlte sich offensichtlich keiner zuständig.
Für die Verkehrssicherheit des Geh- und Radweges entlang der L 122 ist der Straßenbaulastträger zuständig. Die Verkehrssicherheit für begleitende Fahrradwege ist gleichbedeutend mit der Verkehrssicherheit für Kraftfahrzeuge, evtl. sogar noch höher anzusetzen, da hier unmittelbare körperliche Schäden entstehen können.

Ich beantrage, dass Sie den Straßenbaulastträger ultimativ auffordern, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ihm hierfür eine Frist zu Erledigung setzen und ihn somit in Verzug setzen. Ansonsten ist durch die Kolpingstadt Kerpen eine Firma zu finanziellen Lasten des Straßenbaulastträgers zu beauftragen, da aufgrund von Unterlassung eine schwerwiegende Verkehrsgefährdung vorliegt.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf

 

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