Kleine Gärten vs. schmale Straßen im 5. Bauabschnitt im Vogelruther Feld in Sindorf

Kleine Gärten vs. schmale Straßen im 5. Bauabschnitt im Vogelruther Feld in Sindorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Anwohner aus dem letzten Bauabschnitt haben mich angesprochen und darauf hingewiesen, dass es zu den ersten 4 Bauabschnitten einen gravierenden Unterschied gibt, die der dichten und kompakten Bebauung in diesem Bauabschnitt Rechnung tragen sollen.

Während man in den ersten 4 Bauabschnitten aufgrund der breiteren Straßen den Garten eines Eckgrundstücks noch auf der Grundstücksgrenze einzäunen durfte, so muss man im 5. Bauabschnitt mit der Zaunanlage einen Abstand von 3m bis zur Grundstücksgrenze einhalten. Ziel ist und war es, den sehr engen Straßenraum optisch zu vergrößern. Dies geht jedoch zu Lasten der 22 Eckgrundstücke, deren eh schon kleine Gärten damit noch kleiner werden.

Es sollte daher hier, wie auch in den ersten 4 Bauabschnitten, für Eckgrundstücksbesitzer möglich sein, den Zaun auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Diese mögliche Änderung wird von allen Eckgrundstücksbesitzern dieses Bauabschnitts unterstützt und mitgetragen.Eine Verschiebung der Grenze zwischen dem Wohngarten und dem Vorgarten und/oder deren Definition könnte dazu ein Hilfsmittel sein.

Bitte setzen Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr. Sollte dies aufgrund der verstrichenen Antragsfrist seitens der Verwaltung oder der anderen Fraktionen abgelehnt werden, so bitte ich um Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.04.2019. Damit kann die Politik entscheiden, wie es hier zu einer, für alle Betroffenen, sinnvollen Lösung kommen kann. Ggf. kann die Baufibel des 5. Bauabschnitts in Anlehnung an die ersten 4 Bauabschnitte angepasst werden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Branko Appelmann
Stadtverordneter aus Sindorf

 

 

 

 

4 Responses

  1. Irina Hannemann sagt:

    Sie sollten sich das Mal selbst anschauen. Die Straße im 5ten Bauabschnitt ist viel schmaler. Die Straße ist nur 6m breit. Bei den Bauabschnitten davor um einiges breiter. Sollten die Zähne erlaubt werden, besteht keine Einblick mehr in die Straße. Damit sind unsere Kinder gefährdet. Denn nur Einzelpersonen halten sich an die Richtgeschwindigkeit in der Spielstraße.
    Wir selbst wohnen im 5ten Abschnitt und haben ein Eckgrundstück. Das war schon beim Kauf ersichtlich und schließlich haben wir alle die Richtlinien auch mit dem Kauf unterschrieben.

    MfG Irina Hannemann

    • Andreas Lipp sagt:

      Sehr geehrte Frau Hannemann.
      Auf unseren Antrag hin wird sich der Planungsausschuss am 18.06.2019 mit dem Thema befassen. Uns ist bewusst, dass es zu der Thematik 2 Meinungen gibt. Daher möchten wir in der Ausschusssitzung diskutieren und erörtern, ob und welche Lösung zweckmäßig sein könnte. Der Sicherheitsaspekt spielt dabei eine wesentliche Rolle, so dass wir anregen werden, sich vor der Ausschusssitzung das Thema vor Ort anzusehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Andreas Lipp
      Fraktionsvorsitzender

  2. S. Rempe sagt:

    Hallo,
    die Sitzung war ja inzwischen . Wie ist es denn ausgegangen?

    Viele Grüße

    • Andreas Lipp sagt:

      Hallo.

      Es wurde keine Entscheidung getroffen, es wird erst einen extra Vor-Ort-Termin geben, in welchem die Ausschussmitglieder sich die Situation anschauen möchten. Das Datum dazu steht noch nicht fest.
      Dann wird dies in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Andreas Lipp
      Fraktionsvorsitzender

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert