Kerpener Straße in Sindorf – Kontrolle des verbotswidrigen Parkens auf dem Mittelstreifen

Kerpener Straße in Sindorf – Kontrolle des verbotswidrigen Parkens auf dem Mittelstreifen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kerpener Straße in Sindorf hat zwischen Herman-Löns-Straße und Berliner Ring zwischen den Fahrtrichtungen einen Mehrzweckstreifen, um den Fußgängern in diesem Geschäftsbereich das Queren zu erleichtern. Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf diesem Streifen verboten.

Schon in der Vergangenheit wurde zunehmend festgestellt, dass dieser Mehrzweckstreifen aber zum Parken zweckentfremdet wird, ohne das seitens des Ordnungsamtes hier verstärkt durchgegriffen wurde.

Vorrangig wird immer nur die Parkscheibenregelung in den Parkstreifen an den Fahrbahnrändern überwacht. An dieser Vorgehensweise hat sich bisher nichts geändert.

Wenn ich schon einmal vor Ort eine Person des Ordnungsamtes antreffe und auf das Parken auf dem Querungsstreifen anspreche, dann erhalte ich regelmäßig die Aussage, man sei mit der Ahndung der Parkscheibenverstöße beschäftigt.

Ich beantrage, dass durch das Ordnungsamt das widerrechtliche Parken auf dem Mittelstreifen so nachhaltig überwacht wird, so dass dies endlich unterbunden wird.

Diese Kontrollen sind vor allem im nachmittäglichen Berufsverkehr vorzunehmen, aber auch an Samstagen.

Es kann und darf nicht sein, dass der Querungsstreifen auf der Hahnenstraße in Kerpen so gut wie freigehalten wird, nur weil das Ordnungsamt direkt um die Ecke sitzt und in Sindorf dieser Querungsstreifen zum Parken missbraucht wird, da hier keine nachhaltigen Kontrollen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter von Sindorf

 

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