Geänderte StVO „Überholverbot von Zweirädern“ – hier: Kerpen-Sindorf im Bereich Kerpener Straße zwischen Thaliastraße und Berliner Ring
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 17.03.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 14.02.2020 hat nun auch der Bundesrat der Änderung der StVO zugestimmt.
Demnach wird die StVO ab dem Stichtag der Einführung jetzt fahrradfreundlicher.
Damit ist beim Überholen von fahrradfahrenden Menschen ab dem Stichtag innerorts ein Seitenabstand von min. 1,50 m einzuhalten.
„e) Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen gesetzlich normierten Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten:
Außerorts sind das mindestens 2 Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.“
(Entnommen aus dem Ortsclub-Brief der juristischen Zentrale des ADAC für das IV. Quartal 2019).
In dem o.g. Abschnitt der Kerpener Straße in Sindorf ist durch die bauliche durchgehende Querungsmöglichkeit mit den Laternen dieser Mindestabstand durch überholende Kfz zum Radfahrer nicht mehr möglich.
Ich beantrage daher, dass zum Stichtag der Gültigkeit der überarbeiteten StVO für diesen Bereich für Kfz das Überholverbot von Zweirädern angeordnet wird und die Polizei aufgefordert wird, dieses Überholverbot zu überwachen.
Das entsprechende Verkehrszeichen wurde auch bereits am 14.02.2020 in den Medien vorgestellt.
„f) Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern
Außerdem gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweirädern“, das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll.“
(Entnommen aus dem Ortsclub-Brief der juristischen Zentrale des ADAC für das IV. Quartal 2019)
Mit freundlichem Gruß
Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter