Bauvorhaben Ecke Kerpener Straße/Berliner Ring – Antrag: Beweissicherung Zustand öffentlicher Verkehrsflächen

Bauvorhaben Ecke Kerpener Straße/Berliner Ring – Antrag: Beweissicherung Zustand öffentlicher Verkehrsflächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem das Grundstück Ecke Kerpener Straße/Berliner Ring über viele Jahre brachgelegen hat, beginnen nun die Bautätigkeiten.

Aus der Erfahrung mit dem letzten Bauvorhaben, des Wohn- und Geschäftshauses neben Cafe Dackweiler und den damit einhergegangenen Schäden in der öffentlichen Verkehrsfläche, deren Instandsetzung größtenteils bei der Stadt hängen geblieben sind, halte ich es für erforderlich, dass durch die Verwaltung der aktuelle Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen dokumentiert wird. Dass bei Bauvorhaben Schäden an der öffentlichen Verkehrsfläche entstehen können, ist üblich. Nur muss sichergestellt sein, dass der Verursacher auch für die Schäden aufkommt.

Ich beantrage daher, dass durch die Verwaltung der aktuelle Zustand der öffentlichen Verkehrsfläche dokumentiert wird, da ich befürchte, dass der Bauherr das erforderliche Beweissicherungsverfahren nicht durchgeführt hat.

Nach der Rechtslage ist grundsätzlich das erforderliche Beweissicherungsverfahren durch den Bauherren mit der Verwaltung zu veranlassen. Führt der Bauherr dieses Beweissicherungsverfahren nicht durch, so kehrt sich die Beweispflicht um. Das bedeutet, der Bauherr muss nachweisen, dass die entstandenen Schäden an der öffentlichen Verkehrsfläche nicht durch sein Bauvorhaben und dem damit verbundenen Baustellenverkehr verursacht wurde.

Auch ist es nicht richtig, dass seitens der Verwaltung dann ausgesagt wird, dass der gepflasterte Mittelstreifen für diese Verkehrsbelastung nicht ausgelegt ist und somit bei der Instandsetzung die Kosten anteilig aufgeteilt werden.

Der Mittelstreifen ist fachlich richtig als Fußgängerquerung mit geringer Verkehrsbelastung hergestellt und nicht für Baustellenverkehr ausgelegt. Daher sind Schäden, verursacht durch den Baustellenverkehr des Bauvorhabens, in Gänze durch den Verursacher zu tragen.

Da das Bauvorhaben vermutlich auch in 2021 sich noch im Bau befinden wird, beantrage ich weiterhin, dass als Auflage an den Bauherren sichergestellt wird, dass der Sindorfer Kinderkarnevalszug auch in 2021 gefahrlos an dieser Stelle passieren kann und die Zuschauer ausreichend Platz haben werden.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter

 

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