Die Ermittlungen nehmen kein Ende – Amtsenthebungsverfahren gegen Bürgermeister Spürck?

Die Ermittlungen nehmen kein Ende – Amtsenthebungsverfahren gegen Bürgermeister Spürck?

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD, UWG, B90/GRÜNE und der Stadtverordneten Die LINKE der Kolpingstadt Kerpen

Es schmerzt schon beinah, sich in diesen von Corona überschatteten Zeiten mit unschönen Sachverhalten auseinandersetzen zu müssen, bedauerlicherweise zwingt uns der Bürgermeister erneut dazu.

Als wären die bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen wegen des Korruptionsverdachts bei einer Baugenehmigung im Umfeld der Burg Hemmersbach nicht schon schwerwiegend genug, so musste im Zusammenhang mit der vermasselten Beigeordnetenwahl im Jahr 2019 zudem Strafanzeige wegen Untreue gegen Herrn Spürck gestellt werden.

Aber auch diese neuerliche, die Stadt finanziell sehr stark belastende Verfehlung des Bürgermeisters ist nicht der letzte Punkt, in welchem er sein Versagen öffentlich unterstreicht.

Nun haben wir auch Kenntnis darüber erlangt, dass Herr Spürck in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Kerpen vertrauliche Unterlagen einem Nicht-Mitglied des Aufsichtsrats zugänglich gemacht hat.

All diese Vorgänge bestätigen mehr als berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Herrn Spürck für dieses hohe Amt des Bürgermeisters.

Zur besseren rechtlichen Einordnung dieser Punkte und deren Schwere sei Folgendes festgehalten:

Korruption oder Vorteilsnahme wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, Bestechlichkeit gar mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren; Untreue mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe und Verletzung der Geheimhaltungspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

Vor diesem Hintergrund wundert es die Oppositionsparteien in Kerpen (SPD, UWG, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke) sehr, dass gegen den Bürgermeister Spürck vom Landrat nicht längst ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, wozu er nach dem Landesdisziplinargesetz verpflichtet ist. Es ist daher die Frage zu stellen: Warum hat er das bisher nicht getan? Deckt hier der Landrat im Zusammenspiel mit den übergeordneten Behörden einen Parteifreund, wie es bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Beigeordnetenwahl den Anschein hatte? Denn erst durch das Oberverwaltungsgericht NRW konnte er gemeinsam mit dem Bürgermeister in seine Schranken verwiesen werden.

Dies irritiert auch umso mehr, als jeder der Vorwürfe schon für sich allein betrachtet ausreichend ist, um ein solches Verfahren einzuleiten. Dieser Umstand hat die Oppositionsparteien nunmehr bewogen, den Landrat aufzufordern, dieses Versäumnis umgehend nachzuholen, um noch weiteren Schaden neben dem bereits entstandenen von der Kolpingstadt Kerpen abzuwenden.

Ausgehend von der Schwere der Vorwürfe ist – sofern diese sich erhärten sollten – eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten. Insoweit sind die gesetzlichen Vorgaben eindeutig.

Es führt daher kein Weg daran vorbei, den Bürgermeister mit sofortiger Wirkung von allen Aufgaben zu entbinden und von seinem Amt zu suspendieren. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich zum Schutz vor Verschleierung oder ähnlichem vor.

 Andreas Lipp (Fraktionsvorsitzender SPD)

Wolfgang Scharping (Fraktionsvorsitzender UWG)

Peter Kunze (Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen)

Annetta Ristow (Stadtverordnete Die Linke)

 

 

One Response

  1. Heibel, Josef sagt:

    Ich finde es völlig richtig auch in der von dem Corona Virus beherrschten Zeit Verstöße von Bürgermeistern zu ahnden.

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