Bürgerbeteiligung zur Gebührenentwicklung auf städtischen Friedhöfen – Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 11.02.2020

Bürgerbeteiligung zur Gebührenentwicklung auf städtischen Friedhöfen – Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 11.02.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, folgende Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für eine Bürgerbefragung, inkl. flankierender Informationsangebote, zu eruieren und diese Kosten in den Haushalt 2021 einzubringen.

Die Verwaltung wird beauftragt einen Arbeitskreis einzuladen.
Dieser Arbeitskreis wird einen Vorschlag erarbeiten auf Basis welcher Fakten eine Friedhofsschließung errechnet werden soll.

Beispielhaft:
Mittlere Entfernung zu noch verbleibenden Friedhöfen
Datum der möglichen Schließung
Angebot des Friedhofs, welcher nicht verlegt werden kann.

Der Arbeitskreis wird diesen Fakten eine Priorisierung/Wertigkeit zuweisen.

Die Punkte 2a und 2b werden am Ende des Verfahrens genutzt, um eine Reihenfolge der, je nach Ergebnis der Bürgerbefragung, zu schließenden Friedhöfe zu bestimmen.

Es bedarf eines positiven Ratsbeschlusses für den Vorschlag des Arbeitskreises.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kostenrahmen (Worst- und Best-Case) zu erarbeiten, welche Ersparnisse sich durch die Schließung von einem, zwei oder drei Friedhöfen ergäben.

In 2021 wird eine Bürgerbefragung auf Basis dieser Informationen und Beschlüsse durchgeführt.

Ziel sollte es sein, dass der Rat das Ergebnis der Bürgerbefragen für bindend erklärt, auch wenn das gesetzlich vorgegebene Quorum nicht erreicht wird.

Sollte im Laufe des Verfahrens erkennbar werden, dass die Einsparungen nicht wie erwartet substanziell sind, kann das Verfahren durch Ablehnen der Mittel für die Bürgerbefragung einfach gestoppt werden.

Die Bürgerbefragung wird neben den Optionen, Schließung von einem, zwei oder drei Friedhöfen, die finanziellen Auswirkungen als Information darstellen (bspw. Schließung eines Friedhofs – Senkung der Friedhofsgebühren auf Basis der heutigen Gebührensatzung von ca. 5-8% zu erwarten.)

Dem Arbeitskreis obliegt die Ausarbeitung einer genauen Ausgestaltung, welche dem Rat vorgeschlagen wird.

Begründung:

Seit Jahren wird an den Friedhofsgebühren keine substanzielle Lösung erarbeitet. Die Verwaltung scheut scheinbar den Aufwand, in der Erwartung von der Politik eine Abfuhr zu erhalten. Bei einem solch sensiblen Thema sicherlich nicht zu Unrecht.

Daher muss die Politik deutlich aufzeigen, dass sie willens ist, diesen Weg bis zum Schluss zu gehen. Eine Vorfestlegung des kommenden Rates sollte jedoch nicht erfolgen.
Daher ist zum einen die Möglichkeit, die Gelder zu streichen, explizit benannt (auch wenn dies selbstverständlich ist).
Und zum anderen fußt alles auf einer Bürgerbefragung, in der nicht klar sein darf, welche Friedhöfe potenziell betroffen sind.
Nur so erhalten wir eine Sachentscheidung. Ich hoffe eine breite Mehrheit für meinen Ansatz zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Dobbelstein
Stadtverordneter

 

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