Antrag zur Gründung der Planungs- und Baugesellschaft – hier: Frage der Interimsgeschäftsführung – Einberufung des Arbeitskreises „Personal“

Antrag zur Gründung der Planungs- und Baugesellschaft – hier: Frage der Interimsgeschäftsführung – Einberufung des Arbeitskreises „Personal“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie in der Ratssitzung am 24.09.2019 mitgeteilt, beantragen wir die kurzfristige Einberufung des Arbeitskreises Personal. In dieser Sitzung möge der Politik detailliert mitgeteilt werden, wer derzeit und zukünftig was wann zur Gründung der Planungs- und Baugesellschaft an Aufgaben zu übernehmen und zu erledigen hat.

Begründung:
In der o.g. Ratssitzung hatte die Verwaltung in der Vorlage zur DRS. Nr. 495.19 ausgeführt, dass der technische Beigeordnete Herr Schwister „vorübergehend“ bis Ende 2019 die Geschäftsführungsfunktion übernehmen soll. Nach Beschlusslage der Ratssondersitzung vom 12.07.2019 soll dies jedoch bis längstens 31.12.2019 dauern. Dies korrespondiert also so nicht mit den Ausführungen in der Vorlage zur Ratssitzung am 24.09.2019.

Hierzu haben wir folgende Fragen, die nicht in der Vorlage beantwortet wurden, was nun im AK „Personal“ erfolgen möge:

  1. Ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass ein Beigeordneter die Aufgaben als Dezernatsleiter, Beteiligungsmanagement, Amtsleitung UND Geschäftsführer ausübt? Welche Compliance Richtlinien werden hiervon berührt, welche lassen dies zu bzw. welche verbieten diese Personalunion?
  2. Wie wäre der Interimsgeschäftsführer abgesichert? In welcher Höhe wird hierfür von wem aus welcher Haushaltsstelle eine D&O Versicherung für den Interimsgeschäftsführer ab welchem Zeitpunkt des laufenden und zukünftigen Verfahrens abgeschlossen?
  3. Welche Aufgaben hat der technische Beigeordnete derzeit neben seiner Dezernatsleitung auszuführen und welche kommen bis Ende 2019 dazu?
  4. Wie viele Stunden bringt der technische Beigeordnete derzeit bzw. zukünftig für alle Aufgaben pro Woche auf, bitte aufgesplittet nach dem jeweiligen Amt bzw. der jeweiligen Aufgabe.
    Beispiel:
    Dezernatsleitung: xx Stunden
    Interimsamtsleitung Planungsamt: xx Stunden
    Interimsleitung Amtsleitung Hochbau: xx Stunden
    Interims – GF PBG
    Beteiligungsmanagement: xx Stunden
    etc.
    Mit welchem Stundenaufwand sehen Sie diese Aufgaben als ordentlich ausgestattet an? Wenn Sie den Aufgabenzuschnitt so gewählt haben, wie es in der Vorlage steht und wie der technische Beigeordnete bisher eh schon mit betraut wurde, haben Sie sicher im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber hier ein gesundes Augenmaß an den Tag gelegt, so hoffen wir.
    Sollte der Stundenumfang über Gebühr hoch sein, so ließe das für die SPD nur zwei Rückschlüsse zu: Entweder Sie haben den Arbeitsumfang Ihrer jeweiligen Mitarbeiter bzw. der dort angesiedelten Aufgaben nicht im Blick, noch haben Sie ihn z.B. für die Gründung der Planungs- und Baugesellschaft auch nur ansatzweise berechnet
    oder
    Sie betrauen den technischen Beigeordneten mit einer Fülle an Aufgaben, die selbst bei einem 48-Stunden-Tag nicht zu leisten wäre. Die Fragen, die dann zu stellen wären, lauten:
    Warum tun Sie dies, welches Ziel verfolgen Sie dabei?
    Wie sind die Stundenaufwände in den Dezernaten mit den Dezernatsleitungsaufgaben angesetzt?
    Warum wird die Interimsgeschäftsführung nicht von dem Dezernatsleiter übernommen, der bei der Ausschreibung die Verantwortung dafür inne hatte und ebenfalls für den Hochbau zuständig ist?
  5. Warum wird die Dezernatszuschnittsänderung nicht erst dann ausgeführt, wenn die neue Amtsleitung und Geschäftsführung dafür eingestellt wurde?
  6. Welche Aufgaben sind bis Ende 2019 für die Gründung der Gesellschaft genau auszuführen und umzusetzen? Mit welchem Stundenaufwand wird dies geschätzt? Zu wann müssen welche Aufgaben erledigt sein? Wer genau erledigt diese einzelnen Aufgaben?
  7. Wann wird die Stellenausschreibung für die neue Amtsleiterposition veröffentlicht. Bis heute ist Sie auf der Internetseite der Stadt nicht ersichtlich. Da wir bereits Mitte Oktober haben, verbleiben somit nur noch 2,5 Monate bis zum Jahresende.

Zu allen Fragen und Sachverhalten hätten wir erwartet, dass Sie diese im Rahmen eines Arbeitskreises „Personal“ der Politik bereits längst vorgestellt hätten. Dies ist nicht erfolgt und wir fragen uns wieso? Die zu gründende Gesellschaft soll ein Volumen von über
150 Mio. Euro bewegen. Ihre vorbereitende Planung zur Gründung lässt leider eher vermuten, wir würden lediglich ein paar Bushaltestellen planen und bauen wollen.
Dieses verkehrte Bild gilt es unverzüglich richtig zu stellen, indem Sie unsere vorgenannten Fragen beantworten und die Schritte zur und in der Gründung transparent darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert