Absurdes Rechtsverständnis – Bürgermeister stellt sich über Recht und Gesetz

Absurdes Rechtsverständnis – Bürgermeister stellt sich über Recht und Gesetz

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
der SPD-Fraktion   UWG-Fraktion   Die Linke

In der Sonderratssitzung vom 02.06.2020 wurden mehrere Beschlüsse gefasst, welche sich mit dem Stellenbesetzungsverfahren des Ersten Beigeordneten beschäftigen. Hierzu gab es am 04. Und 08.06.2020 eine Presseberichterstattung in der Kölnischen Rundschau, welche wir wie folgt kommentieren möchten, um die Hintergründe dazu verständlich zu machen:

Gleich zu Beginn wurde darüber beschlossen, ob Herr Spürck in der Angelegenheit der Ernennung von Herrn Al-Khatib befangen ist. In dieser Abstimmung votierten 21 Mitglieder des Rates dagegen, wohingegen 19 ihn für befangen hielten. Dies wird nun vor Gericht geklärt werden, da Herr Spürck nach der gefestigten einschlägigen Rechtsprechung als befangen anzusehen ist, sofern er aus dem Ergebnis einen Vor- oder Nachteil erzielen oder einen Ansehensgewinn oder -verlust erleiden würde.

Diesbezüglich hat Herr Spürck jedoch bereits verlauten lassen, dass er sämtliche Beschlüsse dazu und darüber hinaus beanstanden wird. Dies ist insofern irritierend, da der Rat diese Beschlüsse demokratisch ordnungsgemäß gefasst hatte. In diesem Zusammenhang von „Zufallsergebnissen“ oder „zufälligen Mehrheitsverhältnissen“ wegen fehlender Ratsmitglieder zu sprechen (siehe Pressebericht vom 04.06.2020 im e-Paper der Kölnischen Rundschau), offenbart, dass das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip scheinbar keine Geltung mehr hat. Das fügt sich ein in das fragwürdige Demokratie- und Rechtsverständnis des Bürgermeisters. Denn: Einerseits sagt er in dem Pressebericht vom 08.06.2020, dass er „pflichtgemäß ausschließlich nach Recht und Gesetz“ agierte, andererseits sich aber offensichtlich über das selbige stellt. Nicht nur das, er bricht selbiges wiederholt. Alleine im Zusammenhang mit der Ernennung des Ersten Beigeordneten liegen der Staatsanwaltschaft Köln bereits elf (!) Strafanzeigen gegen den Bürgermeister vor, in zwei Fällen ist diesbezüglich bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Bei den Anzeigen handelt es sich unter anderem um die Tatbestände der üblen Nachrede und der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Insbesondere bei Letzterem handelt es sich nicht um eine Bagatelle, ganz im Gegenteil könnte eine diesbezügliche Verurteilung zur Aberkennung der Wählbarkeit führen.

Interessanterweise wird nun auch von Seiten des Bürgermeisters nicht mehr auf die ursprünglichen Vorwürfe gegen den Ersten Beigeordneten abgestellt, sondern jetzt wird verzweifelt ein neues Feld beackert: Angeblich fehlende Mitwirkung. Und dies, obwohl Herr Al-Khatib – im Gegensatz zum Bürgermeister selbst – im Rahmen des rechtlich Zulässigen vollumfänglich und nachweislich mitgewirkt hat. Denn auch wenn der Bürgermeister erst nach Ablauf aller vorgeschriebenen Fristen begonnen hat, bei Herrn Al-Khatib die notwendigen Unterlagen einzufordern, hat dieser doch alles umgehend beigebracht. Von fehlender Mitwirkung kann also nicht einmal ansatzweise die Rede sein.

Das absurde Rechtsverständnis des Bürgermeisters wird insbesondere auch dadurch deutlich, dass er trotz Erklärung von Frau und Herrn Al-Khatib sowie ausdrücklicher schriftlicher Klarstellung seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, dass die Vorwürfe völlig haltlos sind, weiterhin darauf beharrt, dass die Unschuld von Herrn Al-Khatib nicht erwiesen sei. Wir fragen uns: Welcher Gerichtsbarkeit und staatlicher Institution würde Herr Spürck denn nun glauben?

Und genau diese Frage ist der Grund, warum sich nun die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte damit beschäftigen. Über den Ausgang dieser Verfahren werden wir selbstverständlich im Fortgang berichten.

Andreas Lipp – Fraktionsvorsitzender SPD
Annetta Ristow – Stadtverordnete Die Linke
Wolfgang Scharping – Fraktionsvorsitzender UWG

2020_06_04 Presse

2020_06_08 Presse

 

 

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