Zugesagte Neuanpflanzungen im Horremer Stadtwald / Verlängerte Merodestraße zwischen Horrem und der 3. Erft

Zugesagte Neuanpflanzungen im Horremer Stadtwald / Verlängerte Merodestraße zwischen Horrem und der 3. Erft

Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für die Sitzung des Umweltausschusses am 07.03.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten für die Sitzung des Umweltausschusses am 07.03.2022 um Mitteilung zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der zugesagten Neuanpflanzungen für die bereits 2021 erfolgten massiven Baumfällungen.

Begründung:

Bereits im Februar 2021 erfolgten umfangreiche Baumfällungen im Volumen von rd. 150 Bäumen (laut Verwaltung u.a. Eschen und Pappeln) im Horremer Stadtwald an der verlängerten Merodestraße zwischen Horrem und der 3. Erft mit erheblicher Resonanz in der hiesigen Bevölkerung und der Nutzer*innen auch aus der näheren Umgebung (Radfahrer, Jogger, Spaziergänger, Hundehalter, Reiter). Auch die örtliche Presse berichtete hierzu umfänglich.

Dazu hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgten.

Das Thema war wiederholt Beratungsgegenstand im Umweltausschuss, erstmals am 23.02.2021/TOP 13 Anfragen gemäß § 18 Geschäftsordnung. In dieser Sitzung wurden fünf Fragen an die Verwaltung gerichtet:

  1. Wann erfolgen die Neuanpflanzungen?
  2. Welche Baum- und Straucharten werden nachgepflanzt?
  3. Wird der Waldrand konkret verändert?
  4. Was kostet die Aktion?
  5. Gibt es eine Kostenbeteiligung Dritter?

Stellungnahmen der Verwaltung (stichwortartig) zu diesen Fragen:

Zu 1. Wann erfolgen die Neuanpflanzungen?

a) Stellungnahme in der Sitzungsniederschrift 23.02.2021:
Neuanpflanzung im Zeitfenster November (2021) bis Februar (2022).
Geplant: Ortstermin im Frühsommer mit dem Revierförster, der Unteren Naturschutzbehörde und der Biologischen Station zur „Benennung geeigneter Baumarten bzw. Sträucher für diesen Bereich für die Neuanpflanzung.“

b) Sitzungsvorlage (Drs.-Nr. 101.22) zur Sitzung am 08.03.2022/TOP 10:
„…Obwohl seitens der Verwaltung wiederholt an die Realisierung der Aufforstung erinnert wurde, konnte bislang seitens des Försters kein Unternehmen gefunden werden, das die Aufforstung zwischen den beiden Erftbrücken im Horremer Stadtwald umsetzt.“

Weitere genannte Verzögerungsgründe: z. B. starke Durchnässung des Untergrundes durch permanent anhaltenden Regen mit der Folge drohender starker Bodenverdichtung und erheblicher Schadensverursachung, umfangreiche zeitaufwändige klimabedingte Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schadensbeseitigung aufgrund zunehmender Sturm- und Orkantiefs.

Zu 2. Welche Baum- und Straucharten werden nachgepflanzt?

a) Stellungnahme in der Sitzungsniederschrift 23.02.2021:
Klärung der Frage der Nachpflanzung der Baumarten im „restlichen Waldbereich“ ebenfalls im Ortstermin zu Ziffer 1.

b) Sitzungsvorlage zur Sitzung am 08.03.2022/TOP 10:
„…Ein entsprechende (Orts-)Termin soll im April/Mai 2022 unmittelbar nach Abschluss der aktuell laufenden Verkehrssicherungsmaßnahmen stattfinden.“

Zu 3. Wird der Waldrand konkret verändert?

a) Stellungnahme in der Sitzungsniederschrift 23.02.2021:
Hinweis: „Anpflanzung neuer Baumarten etwas weiter vom Weg/Waldrand. Am Wegesrand könnte man Sträucher setzen.“ Da Naturschutzgebiet: Planung zusammen mit Biologischer Station, Unterer Naturschutzbehörde und Revierförster.

b) Sitzungsvorlage zur Sitzung am 08.03.2022/TOP 10:
Grundsätzlich vorgesehen: Pflanzung neuer Baumarten mit Abstand zum Weg. „Am Wegesrand könnten Sträucher gesetzt werden, da diese mit Blick auf die Verkehrssicherung unproblematischer sind.“

Zu 4. Was kostet die Aktion?

a) Stellungnahme in der Sitzungsniederschrift 23.02.2021:
Kostenbestimmung erst nach Bestimmung der Arten der Bäume und Sträucher und Bestellung/Umsetzung möglich.

b) Sitzungsvorlage zur Sitzung am 08.03.2022/TOP 10:
Zunächst noch Abstimmung konkreter Umfang und nachzupflanzender Baumarten, daher noch keine hinreichend bestimmte Kostenbestimmung möglich.

Zu 5. Gibt es eine Kostenbeteiligung Dritter?

a) Stellungnahme in der Sitzungsniederschrift 23.02.2021:
Bis jetzt keine Kostenbeteiligung Dritter bzw. keine Förderung zur Aufforstung vorgesehen. Bundeswaldprämie wurde im Januar dieses Jahres beantragt.

b) Sitzungsvorlage zur Sitzung am 08.03.2022/TOP 10:
„Mit Datum vom 29.03.2021 erhielt die Kolpingstadt Kerpen den Bescheid über die Gewährung einer Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in Höhe von 19.948,00 €. Die Prämie könnte nach einer ersten Vorprüfung gegebenenfalls für diese Maßnahme in Anspruch genommen werden.“

Unsere Anmerkung dazu:

Derzeit liegen noch keine bzw. keine verbindlichen / endgültigen Aussagen zu den genannten Fragen vor.
Auch waren gemäß aktueller Vor-Ort-Prüfung per 22.02.2023 noch keine Aktivitäten hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung der zugesagten Nachpflanzungen feststellbar.

Die zahlreichen Besucher*innen bzw. Nutzer*innen des Horremer Stadtwaldes warten seit nunmehr zwei Jahren auf die Umsetzung der zugesagten Nachpflanzungen. Es besteht daher ein starkes Interesse an zeitnahen Informationen und einer zeitnahen Realisierung der zugesicherten Nachpflanzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Krüll
Vorsitzender SPD Horrem/Neu-Bottenbroich