ZOB in Sindorf – Verlegung der Fahrradabstellanlage

ZOB in Sindorf – Verlegung der Fahrradabstellanlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es ist bekannt, dass das städtische Grundstück mit der Fahrradabstellanlage zur Errichtung der Sindorfer Höfe mit verkauft wurde und auch die Fahrradabstellanlage verlegt wird, bis sie im neuen Gebäude, in welcher Art auch immer, dann auf Privatgrundstück wieder vorhanden sein wird.

Jetzt, wo vor Ort bekannt gemacht wurde, ab wann die Anlage geschlossen und die neue zu nutzen ist, häufen sich die Fragen:

Wie sieht die verlegte Anlage aus? Ist sie überdacht?
Gibt es weiterhin einen gesicherten Bereich, der nur mit dem Schlüssel zugänglich ist? Wenn es keinen gesicherten Bereich mehr gibt, was ist mit den 15 € Pfand für den Schlüssel?
Ist die neue Anlage nutzbar ab dem Tag, wo die alte geschlossen ist? Usw.
Die Fragen sind vielfältig.

Ist das alles mit dem Zuschussgeber abgestimmt? Hat der Zuschussgeber seine Zustimmung gegeben?
Auch hier usw., die Fragen sind vielfältig.

Da die Verwaltung den Grundstücksteil mit verkauft hat, ist es auch an der Verwaltung, öffentlich zu informieren.

Ich beantrage, dass über ganz kurzfristigen Aushang an dem Zugang zu dem gesicherten Bereich der Fahrradabstellanlage die Nutzer informiert werden. Diese Info hat auch im Kiosk in Abstimmung mit dem Betreiber zu erfolgen und ist auf der Seite der Kolpingstadt Kerpen einzustellen. Bei dem Aushang ist auch ein Ansprechpartner der Verwaltung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.

Anmerkung: Das nennt man Öffentlichkeitsarbeit, die hier zwingend angebracht ist und die nicht auch noch beantragt werden muss. Leider scheint es so zu sein, dass in Kerpen hierzu Anträge geschrieben werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter

 

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