ZOB in Sindorf – Barrierefreiheit in der öffentlichen Verkehrsfläche im Zusammenhang mit der privaten Baumaßnahme Sindorfer Höfe

ZOB in Sindorf – Barrierefreiheit in der öffentlichen Verkehrsfläche im Zusammenhang mit der privaten Baumaßnahme Sindorfer Höfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am Montag, dem 22.07.2019, musste ich feststellen, dass der Bauzaun für das Projekt Sindorfer Höfe bis unmittelbar an die taktile Leitlinie herangestellt wurde, Arbeiter damit beschäftigt waren das Gehwegpflaster aufzunehmen und insgesamt an dem ÖPNV-Verknüpfungspunkt an den Bushaltestellen und der Zugang zum Bahnhof nicht mehr barrierefrei ist.

Zwischen Wartehäuschen und Bauzaun verblieben gerade einmal ca. 0,80 m. Die Führung von sehbehinderten Menschen entlang der taktilen Leitlinie ist auch nicht mehr gegeben. Selbst das Durchkommen mit Kinderwagen ist nur noch beschwerlich möglich.

Ich hatte dazu ein Foto gefertigt und an das Ordnungsamt gesendet, mit der Bitte hier die Richtigkeit des Sachverhaltes zu prüfen.

Am Abend des 23.07.2019 erhielt ich eine Antwort aus der Abteilung 16.2 dahingehend, dass 1,50 m Breite angeordnet wurde, also barrierefrei, und ohnehin noch keine abschließende Genehmigung erteilt wurde. Die Maßnahme hätte also noch nicht beginnen dürfen. Der Mitarbeiter wollte Kontakt mit der Baufirma aufnehmen und die Barrierefreiheit sicherstellen.

Am 25.07.2019 habe ich den Bereich in Augenschein genommen. Geändert hat sich noch nichts. Vom Kreisel aus gesehen am 1. Wartehäuschen sind ca. 0,80 m Gehfläche vorhanden. Am 2. Wartehäuschen ca. 1,10 m und am 3. Wartehäuschen lediglich nur 0,70 m.

Wo gearbeitet wird entstehen Einschränkungen. Aber die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten. So sieht es ja auch das Gesetz vor.

Wenn also hier eine derart große Fläche des öffentlichen Gehweges benötigt wird, dann sind Lösungen zu erarbeiten, wie die barrierefreie Erreichbarkeit der Bushaltestellen und des Bahnhofs sicherzustellen ist. Wir haben hier einen barrierefrei ausgebauten ÖPNV-Verknüpfungspunkt und damit ist auch die Barrierefreiheit auch über die Dauer der Baumaßnahme zu erhalten.

Wie hier eine zufriedenstellende Lösung aussehen könnte, ist Geschäft Ihrer Verwaltung.

Ich beantrage, dass hier für die gesamte Bauzeit die Barrierefreiheit für die Bushaltestellen und dem Bahnhofszugang erhalten bleibt.

Mit freundlichem Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter

 

dav

 

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