Resolution des Rates der Kolpingstadt Kerpen zur Grundsteuerreform – Grundsteuerreform auf den Weg bringen, Flickenteppich vermeiden!

Resolution des Rates der Kolpingstadt Kerpen zur Grundsteuerreform – Grundsteuerreform auf den Weg bringen, Flickenteppich vermeiden!

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 02.07.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mehr als ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts läuft die Arbeit an einer Novellierung des Grundsteuerrechts noch immer. Bis Ende des Jahres bleibt laut Bundesverfassungsgericht noch Zeit, um eine Reform auf Bundesebene zu verabschieden. Geschieht dies nicht, fällt die Grundsteuer ab 2020 weg.

Nachdem sich Bund und Länder im Februar auf Eckpunkte einer Reform geeinigt hatten, hat das Bundesfinanzministerium Anfang April einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dennoch hat das Gesetz den Bundestag noch immer nicht erreicht, eine konkrete Beratung ist noch immer nicht erfolgt. Es ist deshalb erforderlich, dass sich auch die   Kolpingstadt Kerpen jetzt zu Wort meldet, um eine zügige Umsetzung der Reform einzufordern.

Hierzu möge der Stadtrat nachfolgende Resolution beschließen:

Resolution des Rates der Kolpingstadt Kerpen zur Grundsteuerreform:
Grundsteuerreform auf den Weg bringen, Flickenteppich vermeiden!

 Die Kolpingstadt Kerpen fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Reform der Grundsteuer unverzüglich zu beschließen.

Die Finanzierungsbasis der Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen bundesweit Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro jährlich weg, die vollständig den Kommunen zustehen. In unserer Kolpingstadt Kerpen sind dies rund 15-16 Millionen Euro im Jahr.

Mit dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt ein umsetzbarer Vorschlag auf dem Tisch, der vom Bund mit den Ländern entwickelt wurde und der von der überwiegenden Zahl der Länder sowie von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird.

Der Gesetzentwurf sieht ein wertabhängiges Modell vor, das wertvolle Grundstücke höher, weniger wertvolle Grundstücke niedriger besteuert. Der Gesetzentwurf sichert die kommunalen Einnahmen, hat die bei weitem größte politische Unterstützung und entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Er muss darum Grundlage der Reform sein.

Überlegungen zu einer Öffnungsklausel für die Länder weisen erhebliche verfassungsrechtliche Unwägbarkeiten und unkalkulierbare Risiken für die kommunale Finanzausstattung auf. Es ist keine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat absehbar, die für eine rechtlich sichere Ausgestaltung einer Öffnungsklausel nötig wäre. Die Weiterentwicklung unseres Grundsteuersystems ist auf Grundlage der Einigung zwischen Bund und Ländern auch ohne Verfassungsänderung möglich.

Eine Öffnungsklausel für die Grundsteuer führt schon in wenigen Jahren zu einem Flickenteppich von bis zu 16 unterschiedlichen Grundsteuersystemen in Deutschland. Das wäre ein wirkliches Bürokratiemonster, das außerordentlich wirtschaftsfeindlich ist, insbesondere wenn Unternehmen Standorte in verschiedenen Bundesländern haben. Überdies würde ein wichtiger Standortfaktor Deutschlands gefährdet: die Bundeseinheitlichkeit des Steuerrechts.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es Zeit zu handeln. Eine Öffnungsklausel im Grundsteuerrecht ist kein Ausdruck eines starken Föderalismus, sondern von schwacher Kleinstaaterei. Alle müssen sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

 

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