Radwegverbindung zwischen Sindorf und Horrem entlang der L 277 (Erftstraße) -Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn

Radwegverbindung zwischen Sindorf und Horrem entlang der L 277 (Erftstraße) -Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es ist schon einige Zeit her, ich glaube es war sogar in 2017, dass der gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Sindorf Bruchhöhe und Horrem aufgehoben und als reiner Gehweg angeordnet wurde. Es wurde allerdings das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht, das bedeutet, dass Radfahrer auf dem Gehweg unter ganz bestimmten Voraussetzungen geduldet werden.

Aus der Bürgerschaft wurde ich auf dieses Problem bereits hingewiesen, konnte aber, aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, das bisher nicht selber testen.
Am 10.08.2018 hatte ich all meinen Mut und meine jahrzehntelange Erfahrung als Radfahrer zusammengenommen und es gewagt, auf der Fahrbahn nach Horrem zu radeln.
In Kurzform: Das Erlebte veranlasst mich zu der Aussage, dass dieses ein Unterfangen für Menschen mit Selbstmordgedanken ist. Das absolut gefährlichste erlaubte sich ein Lkw einer Entsorgungsfirma. Er fuhr wild hupend mit unter 1,0 m Abstand an mir vorbei, zog dann vor mir rechts rüber bis fast an die Leitplanke und trat dann auf die Bremse.
Abgesehen von der Tatsache, dass die L 277 abschnittsweise immer noch mit 70 km/h ausgewiesen ist und zwischen Kreisel L 277 und L 122 noch als einseitiger Zweirichtungs-Geh- und Radweg angeordnet ist, ist der Radfahrer ab dem Erftflutkanal auch noch durch eine Leitplanke im Grünstreifen in Fahrtrichtung Horrem gefangen. Er kann bei Gefahr nicht über den Grünstreifen ausweichen und kann somit bei derartigen Aktionen der Autofahrer (s.o.) zwischen Lkw-Reifen und Leitplanke zerquetscht werden.

Ich beantrage, dass die begleitenden Gehwege wieder als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen werden.
Sollten sich hier die zuständigen Verwaltungen weigern und diese lebensgefährliche Situation belassen wollen, dann beantrage ich folgendes:

  1. Die L 277 ist durchgehend zwischen Sindorf und Horrem mit max. 50 km/h auszuweisen.
  2. Es sind deutlich sichtbare, begleitende/unterstützende Maßnahmen durchzuführen, wie z. B. Aufmarkierung von Schutzstreifen, zumindest aber Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn und ein Hinweis auf die geänderte Verkehrsführung mit den Radfahrern in der Fahrbahn.
  3. Entfernen der Leitplanke im Grünstreifen, damit Radfahrer im Notfall ausweichen können
  4. Ein Selbstversuch der zuständigen Personen (Fahrradbeauftragte Rhein-Erft-Kreis und Stadtverwaltung) als Einzelradfahrer in Zivilkleidung. Ich bin gerne bereit, auf dem begleitenden Gehweg und somit sicher dabei mitzufahren.
  5. Kontrollen durch die Polizei, damit dieses schwere und gefährdende Verhalten der Autofahrer unterbunden wird.

Die Freigabe eines Gehweges für Radfahrer ist ausschließlich für Ausnahmen zulässig und nicht wie hier, dass die Radfahrer aus Gründen der Sicherheit im Sinne des Überlebens gezwungen werden, grundsätzlich den Gehweg zu benutzen.

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass entlang der L 277 in der Ortslage von Sindorf ein kleines Stück zwischen Kneppchensweg und Kreisel Berliner Ring noch als gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet ist.
Hier sollte im Sinne der Einheitlichkeit auch in diesem Abschnitt der Radfahrer auf der Fahrbahn verbleiben. Noch dazu, da vor dem Haus 100 hintereinander doppelt geparkt wird und die Fahrzeuge grundsätzlich weit in den Gehweg hineinragen und somit der Geh- und Radweg auch noch blockiert wird. Warum das durch die Ordnungsbehörde nicht geahndet wird entzieht sich meinem Verständnis.

Ich beantrage somit zusätzlich, dass auch in diesem Abschnitt der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben wird und der Radfahrer auf der Fahrbahn mitfährt, so wie bereits in den Bereichen davor und dahinter.

Diese Thematiken sollen in der Sitzung des Arbeitskreises für „Verkehrsplanung- und Verkehrssicherheit“ am 28.08.2018 behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf

 

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