Neubau Dritte Grundschule Sindorf (DRS.-Nr. 604.20) – Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2020

Neubau Dritte Grundschule Sindorf (DRS.-Nr. 604.20) – Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen die Behandlung der DRS-Nr. 604.20 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, da der Grundsatzbeschluss zu Lüftungsanlagen an Schulen finanzielle Auswirkungen auf die Planung der Dritten Grundschule in Sindorf haben wird.

Dabei mögen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie kann in die bisherige Planung eine Belüftungsanlage eingesetzt werden?
  • Würde die Anlage im Gebäude verbaut oder außerhalb des Gebäudes? Wo?
  • Welche Geräuschemissionen sind zu erwarten?
  • Mit welchen Kosten ist für ein Gebäude dieser Größe zu rechnen?

Begründung:

Laut den bisherigen Plänen hat die Schule eine Bruttofläche von rund 2500 qm, geht man von 3m Raumhöhe aus, macht das rund 7500 m3. Bei einem 4-fachen Luftwechsel/h im Normalfall braucht man also eine Lüftungsleistung von 30000 m3/h. Unter Corona Bedingungen empfehlen Fachleute sogar einen 6- bis 8-fachen Luftwechsel.

Sollte nur eine einfache Belüftung erfolgen, reichen normale Filterausführungen gemäß VDI 6022, wobei zu bedenken ist, dass die Abluft ungefiltert nach Draußen befördert wird.
Sollte dies nicht gewollt sein, muss auch die Ab- bzw. Fortluft eine Filterung erhalten. Im Umluftbetrieb, was energetisch sinnvoll sein kann, müsste sogar im Moment eine H14 Filterung im System gemacht werden.

Zu den Kosten von Lüftungsanlagen:

Neben der reinen Anschaffung und den Energiekosten im Betrieb fallen auch Wartungs- und Reinigungskosten an. Hier ist bei einer Anlage dieser Größe mit Kosten von geschätzt 10.000 Euro pro Jahr auszugehen.

Hier ist noch nicht eine zentrale Überwachung der Anlage durch ein Gebäudeleittechnik-System eingerechnet, was sich bei einer einzelnen Anlage auch nicht rechnet, aber im Hinblick auf mehrere Anlagen in verschiedenen Gebäuden als sinnvoll und kostenrechnend erwiesen hat. Auch für die Praxistauglichkeit in Bezug auf Störungen und Regelung ist dies sinnvoll. Hier kann keine bestimmte Kostenangabe gemacht werden, da es von der Anzahl der überwachten Parameter abhängig ist. Außer der einmaligen Einrichtung der Überwachung kostet ein Datenpunkt im laufenden Betrieb ca. 500 Euro im Jahr.

Unter energetischen Gesichtspunkten ist eine Lüftungsanlage, die auch die Heizung des Gebäudes übernimmt, sicherlich auf längere Sicht sinnvoll, da ggf. von der Anlage auch eine Kühlung der Räume im Sommerbetreib erfolgen kann.
Hierzu sollten entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt werden.
Weiterhin muss sichergestellt sein, dass Wartung und Instandhaltung der Anlagen sichergestellt sind. Eine einmal „ruinierte“ Anlage hat Folgekosten, die an eine Neuanlage herankommen.

Die Antworten auf die Fragen mögen der Niederschrift bitte beigefügt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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