Mögliche Aufhebung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung von Integrationsräten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen zur nächsten Sitzung des Integrationsrates am 13.12.2017 den Tagesordnungspunkt „Mögliche Aufhebung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung von Integrationsräten“ aufzunehmen. Der Integrationsrat möge darüber beschließen, dass der Landesregierung zu Ihrem Koalitionsvertrag eine Stellungnahme des Integrationsrates Kerpen zugesendet wird, in welcher die Aufhebung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung von Integrationsräten abgelehnt wird.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag für NRW steht auf Seite 78 zum Thema Integrationsräte: „Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten“.
In Zeiten, in denen zum Thema Integration in Diskussionen und Berichten häufig die Adjektive „gescheitert“, „verspätet“, „nicht ausreichend“ verwendet werden, sollte jedem klar sein, dass es zwingend notwendig ist, Integration ein entsprechendes Gewicht zukommen zu lassen. Gerade wir als Integrationsratsmitglieder müssen uns hierzu mit einer Stimme dagegen aussprechen, das Thema unter Beliebigkeit wegzuordnen. Dieses Gremium ist doch die beste Möglichkeit, Migranten die Möglichkeit zu bieten, sich an der Kommunalpolitik zu beteiligen.
Da hilft es aus Sicht der SPD auch nicht, dass es ja (noch?) nicht Thema oder Absicht ist, in Kerpen den Integrationsrat abzuschaffen. Dem Damoklesschwert der Abschaffung von Integrationsräten ist eine Pflicht zur Einrichtung derselben die stärkste Möglichkeit, davor zu schützen. Andernfalls wäre es ein Rückschritt. Und wenn niemand Integrationsräte abschaffen möchte, warum muss dann die verpflichtende Regelung zur Einrichtung aufgehoben werden? Ein Vorteil ist nicht ersichtlich.
Daher sollte der Integrationsrat Kerpen sich gegen eine Abschaffung der Pflicht an die Adresse der Landesregierung aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender