Finanzielles Risiko bei der Stellenbesetzung des Ersten Beigeordneten

Finanzielles Risiko bei der Stellenbesetzung des Ersten Beigeordneten

PRESSEMITTEILUNG

In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die Mehrheit, bestehend aus CDU, Grüne, BBK und AfD, für die Neuausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten in der Kolpingstadt Kerpen gestimmt.

Die SPD hat eine Reihe von sachlichen Gründen erklärt, welche darstellen, warum es falsch ist die Stelle jetzt schon neu auszuschreiben. Zu keinem einzigen dieser Gründe gab es Einsicht bei den vorgenannten Parteien und ebenso nicht beim Bürgermeister.

Warum ist es falsch und mit einem hohen finanziellen Risiko für die Kolpingstadt Kerpen behaftet, wenn nun die Stelle neu ausgeschrieben wird:

Es laufen derzeit mehrere Klageverfahren des am 11.02.2020 gewählten Ersten Beigeordneten. Wenn dieser vor dem Gericht obsiegt und die Stadt nun die Stelle aber neu besetzt, könnte die Stadt Kosten in 7-stelliger Höhe zu bedienen haben, denn sie könnte dazu verpflichtet werden, einen Teil der Besoldung für mindestens eine Amtsperiode zu zahlen zzgl. der noch höheren Pensionsansprüche. Sehenden Auges geht man nun dieses Risiko ein, was einmalig in dieser Form in NRW sein dürfte. Das ist aus unserer Sicht nicht nur grob fahrlässig, das kann man schon Vorsatz nennen. Dabei haben die Stadtverordneten erst vor einem Monat ihren Eid abgelegt, finanziellen Schaden von der Stadt fern zu halten, welche bekannterweise sich im Haushaltssicherungskonzept befindet.

Zu allem Überfluss ist auch die Stellenanschreibung an sich fragwürdig, denn:
Im Gegensatz zum Text der Stellenausschreibung aus 2019 wird nun die Berufserfahrung im Bereich „Jugend und Soziales“ nicht mehr als eine mögliche zwingende Voraussetzung zur Bewerbung definiert. Wie kann es sein, dass der größte personelle und auch finanzielle Block dieser Stadtverwaltung nun keine Rolle mehr spielt? Schließlich soll die zu wählende Person „Sozialdezernent/in“ unserer Stadt werden. Das passt nicht zusammen und es gab Seitens des Bürgermeisters auch keine Erklärung dazu. Warum nicht?

Weiter hatte die SPD angeregt, hinsichtlich der Befähigung zum Richteramt die Note befriedigend im 2. Examen zur Bedingung zu machen, denn dort werden die praktischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt, nicht im ersten Examen.

Auch ist fraglich, ob nicht auch bei den Bewerbern/innen eine Vorgabe über bestehende Beurteilungen gemacht werden sollte, welche über die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes befähigt sind. Denn ansonsten könnte diese Stellenausschreibung vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz her angreifbar sein. Ein weiteres Risiko, was gestern sehenden Auges eingegangen wurde.

Bereits 2019 hatte die Stadt bei dem Stellenbesetzungsverfahren Schiffbruch erlitten, was zu unnötigen Kosten geführt hat. Dies droht sich aus o.g. Gründen nun zu wiederholen und niemand kann oder will erklären, warum man erneut diese Punkte nicht berücksichtigen will.

„Ich dachte, man lernt aus der Historie und seinen Fehlern. Leider ist das in Sachen Stellenbesetzungsverfahren Erster Beigeordneter in Kerpen nicht der Fall.“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende Andreas Lipp die gestrige Entscheidung. In vielen anderen Sachverhalten wird versucht, Risiken nicht einzugehen. Nun, wo es hierbei sogar um einen Millionenbetrag geht, macht man die Augen zu und durch. Es ist ja nicht das Geld des Bürgermeisters oder der Stadtverordneten, was da riskiert wird. 

Dies ist für die SPD-Fraktion inakzeptabel und nicht zu verantworten, weswegen sie gestern gegen die Vorlage und die Stellenausschreibung gestimmt hat.

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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