Bedarfsplan Kindertagesbetreuung -Anfrage für den JHA am 18.02.2021

Bedarfsplan Kindertagesbetreuung -Anfrage für den JHA am 18.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Vorlage 702.20 zum Bedarfsplan der Kindertagesbetreuung steht der Hinweis, dass Neubaumaßnahmen unter 10 Wohneinheiten grundsätzlich außer Betracht bei der Kindertagesbetreuungsplanung bleiben.

Hierzu haben wir anhand eines Beispiels folgende Frage:

In Kerpen gibt es das Bauvorhaben Kölner Straße / Marienstraße mit insgesamt 22 Wohneinheiten. Es ist aber in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt mit 8 Wohneinheiten und der zweite Bauabschnitt mit 14 Wohneinheiten.

Bleiben nach dem Grundsatz die 8 Wohneinheiten des ersten Bauabschnitts unberücksichtigt, oder werden die insgesamt 22 Wohneinheiten berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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