Bauvorhaben Sindorfer Höfe
Vorstellung des Bauprojektes in der aktuellen Ausführung im Stadtrat am 24.09.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
seit Beginn der Baumaßnahme Sindorfer Höfe hat das Projekt mehr Fragen aufgeworfen als dass diese notwendig gewesen wären, wenn die Politik, aber auch die Öffentlichkeit besser informiert gewesen wäre.
Ursprünglich wurde das Projekt mit Tiefgarage und einem Geschäftsbereich im Erdgeschoss vorgestellt.
Wie sich jetzt auf ständige Nachfragen aus der Öffentlichkeit und aus der Politik im letzten Planungsausschuss ergeben hat, musste das Projekt umgeplant werden, da der Keller des alten Hallenbades noch in der Erde schlummert.
Unter Berücksichtigung der folgenden Fragen beantrage ich, dass in der Ratssitzung am 24.09.2019 die jetzt in der Umsetzung befindliche Bauvariante öffentlich erläutert wird.
- Warum war nicht bekannt, dass auf dem Baugrundstück noch der Keller des ehemaligen Hallenbades im Boden vorhanden ist?
- Wurden durch diesen Sachverhalt und die erforderliche Umplanung Schadensersatzansprüche gegen die Stadt geltend gemacht, oder ist noch mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen? Wenn ja, wie hoch sind diese Ersatzansprüche?
- Wie vertragen sich jetzt der Stellplatznachweis und die im EG vorgesehenen Geschäfte?
- Ist der Stellplatznachweis für die Wohnungen und die Geschäfte ausreichend?
- Wo erfolgt die Anlieferung der Geschäfte?
- Wie wird verhindert, dass die Anlieferung über den ZOB erfolgt und somit die Busanfahrt und der Haltestellenbetrieb behindert wird, so wie es zeitweise im Bereich von REWE geschieht?
- Wie wird zukünftig die öffentliche Fahrradabstellanlage in dem Bauvorhaben untergebracht?
- Muss zukünftig für die Fahrradabstellung eine Gebühr bezahlt werden und wenn ja, warum?
Ob die gesamte Thematik in einem eigenen TOP dargelegt, oder unter Mitteilungen durch die Verwaltung erfolgt, überlasse ich Ihrer Sitzungsplanung.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf