Baugerüst am Gebäude der Kreissparkasse, Hermann-Löns-Straße in Sindorf – Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit

Baugerüst am Gebäude der Kreissparkasse, Hermann-Löns-Straße in Sindorf – Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach einem Sturmschaden musste das Dach auf dem Gebäude der Kreissparkasse an der Ecke Kerpener-/Herman-Löns-Straße erneuert werden. Aufgrund eines Notfalles und zur unmittelbaren Gefahren- und Schadensabwehr musste hier kurzfristig ein Baugerüst aufgestellt werden.

Es war davon auszugehen, dass dieses Gerüst nur eine kurze Zeit dort stehen würde und unter der Bedingung des Notfalls erfolgte die straßenbautechnische Genehmigung für die öffentliche Verkehrsfläche offensichtlich nur oberflächlich, so dass vorrangig die Verkehrssicherheit beachtet wurde.
In einem derartigen Fall kann man schon einmal 5 gerade sein lassen.

Nun steht das Baugerüst aber schon monatelang ohne eine Nutzung und es hat den Anschein, als wenn es offensichtlich noch länger stehen würde. Wie die Verwaltung mitteilte, wurde die Genehmigung für das Gerüst bis zum 31.08.2018 erteilt, da noch Arbeiten an der Fassade ausgeführt werden sollen.

Nachdem das Baugerüst aufgestellt wurde, stellten sich sehr schnell verschiedene Schwachstellen heraus, die offensichtlich bei der Genehmigung übersehen wurden. Eine Laterne mitten im Durchgang unter dem Gerüst an der Hermann-Löns-Straße und eine Sitzbank mitten im Durchgang unter dem Gerüst an der Fassade der Kerpener Straße.
Es erfolgte eine Absicherung mit Flatterband und einer Schraffe.

Tatsache ist aber, dass die Barrierefreiheit bei der Genehmigung völlig außer Acht gelassen wurde.

Der Durchgang unter dem Gerüst in der Herman-Löns-Straße wird durch eine in der Mitte stehenden Laterne erheblich eingeengt, so dass ein Durchgang mit Gehhilfen, Gehwägelchen, Rollstuhl oder Kinderwagen nicht möglich ist.
Die Menschen müssen ungesichert in die Fahrbahn der Herman-Löns Straße neben dem Gerüst entlang gehen.
Sollte es doch jemand mit Kinderwagen oder seinen Hilfsmitteln geschafft haben, sich an der Laterne vorbei zu zwängen, so ist spätestens an der Ecke der Fassade zur Kerpener Straße Schluss. An der Bank ist mit derartigen Hilfsmitteln oder Kinderwagen kein Vorbeikommen mehr.

Eine Öffnung des Gerüstes zur Kerpener Straße hin ist nicht gegeben.
Der Durchgang ist versperrt und nur direkt in die Fahrbahn der Herman-Löns-Straße besteht ein Ausgang. Ungesichert und ungeschützt, ohne ausreichende Sichtbeziehung wird der zu Fuß gehende Mensch gezwungen, in die Fahrbahn der Herman-Löns-Straße zu treten.
Gerade im Fußgängerverkehr ist das frühzeitige Gesehen werden das oberste Sicherheitsgebot. Hier wird es durch das Baugerüst verhindert.
Hinzu kommt, dass an dieser Stelle durch außerhalb der Parkmarkierung stehende Fahrzeuge der Autoverkehr genau „gegen“ diesen Ausgang gedrückt wird. Hierdurch verschärft sich die Verkehrsgefährdung der heraustretenden Menschen.

Insgesamt ist diese Situation über diesen langen Zeitraum und vermutlich zukünftig auch noch längerem Zeitraum als schwerwiegend verkehrsgefährdend einzustufen und somit im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres nicht hinnehmbar.

 Ich beantrage, dass durch die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit für die zu Fuß gehenden Menschen durch entsprechende Maßnahmen hergestellt wird, besser gesagt, der Gebäudeeigentümer unverzüglich aufgefordert wird, diese Verkehrssicherheit der zu Fuß gehenden Menschen sicherzustellen.
Es kann und darf nicht sein, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer über einen derart langen Zeitraum alleingelassen werden und sich in der Fahrbahn der Herman-Löns-Straße ungeschützt auf eigenes Risiko bewegen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf

 

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