Abfrage Ergebnisse Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen

Abfrage Ergebnisse Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen

Sitzung des Arbeitskreises Personal am 03.03.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zum Arbeitskreis Personal erbitten wir eine ausführliche Information über die letzte Abfrage in der Stadtverwaltung zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen.

Gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber für Gefährdungen, mit denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit konfrontiert sind, ermitteln. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er dabei festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um die Gefährdungen zu beseitigen bzw. zu minimieren. Eine Gefährdung kann sich dabei durch verschiedene Aspekte ergeben. Zu beurteilen sind auch die Gefährdungen, die durch psychische Belastungen bei der Arbeit entstehen.

Psychische Belastungen sind erfassbare Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken.

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung müssen die Merkmalsbereiche Arbeitsinhalt/-aufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung betrachtet werden.

  • Welche Ergebnisse hat die letzte Gefährdungsbeurteilung ergeben?
  • Welche Maßnahmen wurden davon abgeleitet?
  • Sind diese Maßnahmen umgesetzt worden? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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