Überholverbot auf der Hahnenstraße – Aufstellung Zeichen 277.1

Überholverbot auf der Hahnenstraße – Aufstellung Zeichen 277.1

Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 22.03.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir die Aufstellung des Zeichens 277.1 gem. § 41 Abs. 1 StVO in Verbindung mit der laufenden Nummer 54.4 der Anlage 2 StVO (Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge für mehrspurige Kraftfahrzeuge). Die Anordnung soll zwischen dem Kreisverkehr am Rathaus und der Kreuzung Hahnstraße/Kölner Straße/Stiftsstraße gelten.

Begründung:

Durch den gepflasterten Mittelstreifen ist ein rechtmäßiges Überholen von Radfahrern gem. § 5 Abs. 4 StVO heute schon de facto unmöglich, da hierzu innerorts ein Mindestabstand von 1,5m erforderlich ist. Laut aktueller Meldung des ADAC haben viele durchschnittliche Kraftfahrzeuge (inklusive Außenspiegel) im Jahr 2021 eine Breite von mehr als 2m (Tendenz steigend). Leider kommt es bei der Abschätzung der korrekten Distanz immer wieder zu Fehleinschätzungen, von denen im Kölner Stadt-Anzeiger und auch uns durch Bürger*innen berichtet wurde.

Zudem ist es im vergangenen Jahr zu mehreren Unfällen auf dem Abschnitt gekommen. Eine Anfrage bei der Kreispolizeibehörde vom 27.01.2022 ergab, dass sich 2021 fünf polizeilich erfasste Unfälle auf dem Abschnitt Hahnenstraße 1 bis 41 ereigneten. Hiervon waren vier Personenschäden, darunter sogar ein Todesfall.

Wir sind davon überzeugt, dass durch die visuelle Verdeutlichung des Überholverbotes die Sicherheit auf dem Teilstück der Hahnenstraße erheblich verbessert wird und dadurch in Zukunft einige Unfälle vermieden werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Lee Klein
Sachkundige Bürgerin

Andreas Nagel
Sachkundiger Bürger