Überholverbot auf der Hahnenstraße – Aufstellung Zeichen 277.1

Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 22.03.2022 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantragen wir die Aufstellung des Zeichens 277.1 gem. § 41 Abs. 1 StVO in Verbindung mit der laufenden Nummer 54.4 der Anlage 2 StVO (Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge für mehrspurige Kraftfahrzeuge). Die Anordnung soll zwischen dem Kreisverkehr am Rathaus und der Kreuzung Hahnstraße/Kölner Straße/Stiftsstraße…
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