„Klimafolgekosten“ – Antrag zum TOP „Haushalt 2021/2022“ zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2021

„Klimafolgekosten“ – Antrag zum TOP „Haushalt 2021/2022“ zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Der Klimawandel ist spürbar und verursacht Kosten, auch in Deutschland“. Das ist einer der Kernbotschaften des Bundesumweltamtes. Bereits im Jahr 2012 wurde durch das Bundesumweltamt festgehalten, dass falsche Entscheidungen zu erheblichen Kosten führen können. Neben den gesundheitlichen Folgen für die Menschen, ist auch mit erheblichen Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige bauliche Substanz der Kolpingstadt Kerpen sowie Flora und Fauna zu rechnen. Unbestreitbar ist u. a. bereits ein erhebliches Schadbild bei Bäumen erkennbar. Jegliche zukünftigen baulichen Maßnahmen, wie auch Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften, müssen daher hinsichtlich der Klimafolgekosten überprüft werden. Ein gängiges Instrument der ökonomischen Bewertung von Anpassungsmaß­nahmen ist dabei eine Kosten-Nutzen-Analyse. Politische Maßnahmen können z.B. strengere Vorgaben zur Berücksichtigung extremer Wettereignisse in Planungsverfahren, bei der Ausgestaltung von Infrastrukturen und der Konstruktion von Bauwerken sein.

Aus den o. g. Gründen beantragen wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Kostenausweisung der Klimafolgekosten in allen zukünftigen Vorlagen in den Bereichen Stadtplanung, Bauen, Umwelt dargestellt werden können.

Aktuelles Beispiel ist die jüngste Entscheidung, beim Bau der neuen Begegnungsstätte an der Maastrichter Straße in Kerpen das Gründach aus Kostengründen zu streichen. Hier hätte diese Kostenersparnis gegenüber den Klimafolgekosten abgewägt werden müssen. Damit diese Abwägung in Zukunft mit in die Entscheidungsfindung einfließen kann, bitten wir die Parteien des Rates der Kolpingstadt Kerpen um Beschluss wie beantragt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohllöffel
Sachkundiger Bürger

 

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