Landesgartenschau 2026 – Antrag für die Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 24.09.2019

Landesgartenschau 2026 – Antrag für die Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 24.09.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 24.09.19 zum Tagesordnungspunkt „Landesgartenschau Kerpen 2026“ folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Die Kolpingstadt Kerpen bringt die Ideen zur Landesgartenschau 2026 als Projekt in die ZRR ein. Der Revierknoten Bioökonomie, wie auch der Revierknoten Bildung und Innovation haben bis Anfang Oktober hierfür einen „Call for Papers“.
Sollte hier das Projekt nicht platziert werden können, werden für eine Machbarkeitsstudie einer Landesgartenschau in Kerpen im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 60.000 Euro in den Haushalt 2020 eingestellt. Für ein positives Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie werden weitere 100.000 Euro mit Sperrvermerk für das Bewerbungsverfahren für eine Landesgartenschau in den Haushalt eingestellt.
Die dafür erforderlichen Einsparungen werden im Falle einer Beauftragung diskutiert und umgesetzt.

Begründung:

Insbesondere unter den Vorzeichen des Strukturwandels ist keine Zeit für zaghaftes Abwarten. Wichtige Weichen müssen heute gestellt werden, damit die Kolpingstadt Kerpen nicht hinter die Erfolge der Vergangenheit zurückfällt.

Die SPD-Fraktion unterstützt daher nochmals ausdrücklich das durch den früheren Ortsvorsteher von Balkhausen, Brüggen und Türnich, Herrn Rolf Kunz, erstellte und im Herbst 2018 vorgestellte Konzept zur Durchführung einer Landesgartenschau im Jahr 2026.
Dieses Konzept hat zum Ziel, ökologische und energetische Ansätze für eine nachhaltige Entwicklung aufzuzeigen. Dabei soll das Kerngebiet der Landesgartenschau zwischen den Ortschaften Balkhausen, Brüggen und Türnich auf der einen Seite und der Gymnicher Mühle auf der anderen Seite werden.
Das Hauptthema der Landesgartenschau sollte das Element Wasser sein, weswegen sich dieser vorgenannte Bereich bestens durch die anstehende Renaturierung der Erft anbietet. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Machbarkeitsstudie, die auch eine vorläufige Kostenhöhe ergibt.

Bei positiv beschiedener Machbarkeitsstudie ist die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur Landesgartenschau sicher. Die Kosten für die Einrichtung der Landesgartenschau kann erst nach der endgültigen Planung genau beziffert werden. Der Vorteil ist, dass in diesem Bereich keine besonderen Neubauten erforderlich sind, sondern es ausreicht, bestehende Strukturen aufzuarbeiten/zu sanieren.

Es ergeben sich durch eine Landesgartenschau nach der Erfahrung der bisherigen durchführenden Städte wesentliche Vorteile für die Zukunft:

  • Lebensverbesserungen durch Umweltverbesserungen
  • Verbesserung des Umfeldes der Bewohner der Städte und der Orte
  • Kerpen mit Türnich, Balkhausen und Brüggen werden verbesserte Anziehungspunkte
  • Verbesserung der Erholungsbereiche
  • Kerpen mit Türnich, Balkhausen und Brüggen werden wertvoller
  • Dadurch mehr Firmenanreize
  • Dadurch mehr örtliche /städtische Arbeitsplätze
  • Verbesserung der Verkehrsregelungen
  • Wegenetz wird weiter verbessert
  • Radwegenetz wird weiter verbessert
  • ÖPNV wird verbessert. Fahrzeuge (Busse) nur mit ökologischen — leisen Antrieben
  • Dauerhafte Verbindungen mit Shuttle-Fahrzeugen (Elektro) (z.B. zu den Schlössern)
  • Nachhaltige Regelungen für Sportbereiche/Kinder
  • Sanierung und Modernisierung der Erfthalle in Türnich
  • Positive weitere ökologische Verbesserungen

Im Rahmen des Strukturwandels des Rheinischen Reviers passt das Vorhaben der Landesgartenschau sehr gut zum Ergebnisbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 26.01.2019, was gerade im Bewerbungsverfahren hilfreich ist. In diesem Abschlussbericht stellt die Kommission zum Beispiel die Bereiche „Energie und Industrie“, „Innovation und Bildung“ und „Raum und Infrastruktur“ heraus, welche mit dem Begriff eines „multifunktionalen Landschaftsparks“ verbunden werden könnten (siehe hierzu die diversen Vorschläge aus dem Konzept, z.B. Forschungsprojekt Wasserkraft aus kleinen Flüssen; der ökologische Gesamtbereich der Landesgartenschau, der im Zusammenhang mit ökologischen Landbau geforscht und gelehrt werden könnte; etc.).
Damit könnten neben den generellen Fördermitteln für Landesgartenschauen in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro auch weitere Fördermittel aus dem Strukturpaket akquiriert werden.

Die Kolpingstadt hat als Tagebaurandkommune eine große Aufgabe im Strukturwandel zu stemmen. Die Landesgartenschau ist dabei ein Baustein, die Stadt bekannter für Investitionen zu machen, eine neue aufgewertete Auenlandschaft zu schaffen und Arbeitsplätze zu generieren. Im Rahmen der Fördermittel für die Landesgartenschau könnten für die vorgenannten Ortsteile so auch dringend notwendige Restaurations- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, was eine Entlastung des Haushaltes mit sich bringen würde, da die Stadt diese dann nicht komplett selbst tragen müsste.

Zum besseren Verständnis wird abschließend aufgelistet, in welchen Schritten eine Bewerbung für eine Landesgartenschau vorgesehen ist:

  1. Eine Stadt/Gemeinde interessiert sich für eine Landesgartenschau
  2. Kontaktaufnahme zur LAGL NW (Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landschaftspflege); fachliche Begleitung während der gesamten Bewerbung nach den Ausschreibungskriterien des Landes
  3. Erstellen einer Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro zur standortspezifischen Situation, Voraussetzungen aus städtebaulicher, grünpolitischer, ökologischer, gärtnerischer und regionaler Sicht sowie zur zeitlichen Umsetzung
  4. Erstellen eines Finanzierungsplanes mit Mittelherkunft
  5. Erstellen und Einreichen der Bewerbung beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  6. Auswahlverfahren durch eine unabhängige Expertenkommission unter Federführung des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  7. Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erteilt den Zuschlag
  8. Gründung einer Durchführungsgesellschaft als GmbH aus Stadt/Gemeinde (Hauptgesellschafter) und LAGL NW. Die LAGL NW stellt den fachlichen Geschäftsführer. Berufung eines Aufsichtsrates, Bildung der Fachbeiräte „Planung, Bau und Finanzierung“ und „Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Werbung und Veranstaltungen“
  9. Durchführung eines offenen Ideen- und Planungswettbewerbes
  10. Ständige Zusammenarbeit bei Planung, Bau und Ausstattung der Landesgartenschau durch Stadt/Gemeinde und LAGL NW mit Gewinner Planungswettbewerb und weiteren Architekten, Ministerien, Regierungspräsident, zuständigen Behörden und Dienststellen sowie Verbänden des Gartenbaues
  11. Antrag auf Schirmherrschaft beim Ministerpräsidenten des Landes
  12. Durchführung der Landesgartenschau von April bis Oktober
  13. Entscheidung des Rates der Stadt/Gemeinde über die künftige Nutzung des Parks und die Fortführung der Durchführungsgesellschaft
  14. Vorlage des Schlussberichts mit fachlichen und wirtschaftlichen Ergebnissen nach Vorliegen der erforderlichen Prüfungen

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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