Soziales

Soziales ist das geregelte Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft. Wir sind für unser Tun verantwortlich. Soziales Verhalten ist somit verantwortliches Handeln und Tun. Soziales Handeln bedeutet nicht karitatives Handeln. Soziale Teilhabe beginnt mit der Geburt. Jeder Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft, auf seine sexuelle Neigung oder sein Geschlecht ein Recht auf Erziehung, Bildung, individuelle Förderung und Teilhabe an der Gesellschaft. Damit jeder Mensch sozial handeln kann, bedarf es einer entsprechenden Bildung und Empathie. Diese muss in den Familien und Bildungseinrichtungen vermittelt und erworben werden.

Betreuung beginnt in den Kindertagesstätten und endet bei den Senioren. Für Betreuung muss der Sozialstaat entsprechende Einrichtungen und Leistungen bereitstellen. Sie muss für alle ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Zur Pflege und Erhaltung sozialer Einrichtungen der Kommune sind alle Einrichtungen mit fachlich qualifizierten Hausmeistern auszustatten.

Die zunehmende Zahl von Senioren bedarf einer angepassten Struktur für diese demografische Gruppe. Dazu gehören in Kerpen ausreichend Plätze für ambulante und stationäre Betreuung, ein barrierefreier öffentlicher Raum, eine gute ärztliche Versorgung im Umfeld und ausreichend Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Die fachgerechte Betreuung von dementen Patienten muss dringend weiter ausgebaut werden. Die Einrichtung einer Beratungsstelle zur Förderung von Senioren-WGs und Mehrgenerationenwohnen muss geschaffen werden. Für das Personal aller Einrichtungen müssen gute Ausbildungschancen und eine angemessene Bezahlung selbstverständlich sein.

Im Jahr 2030 unterstützen die sozialen Angebote in Kerpen alle Einwohner*innen von der Geburt bis zum Lebensende. Härtefälle werden zur absoluten Ausnahme, weil wir diese präventiv abfangen bevor sie entstehen.