Genehmigung des öffentlichen Rufes zum Gebet in muslimischen Gemeinden im Stadtgebiet Kerpen

Genehmigung des öffentlichen Rufes zum Gebet in muslimischen Gemeinden im Stadtgebiet Kerpen

Antrag für die Sitzung des Rates vom 12.05.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, dass den muslimischen Gemeinden die Genehmigung erteilt wird, ihren Ruf zum Freitagsgebet zu einer festen Uhrzeit durchführen zu dürfen.

Begründung:

Bereits während der Zeit des Lock-Downs als Folge von Corona durften die muslimischen Gemeinden ihren Gebetsruf befristet bis zum 30.04.2020 durchführen, da keine Gottesdienste durchgeführt werden durften. In anderen Kommunen, wie in Düren, ist es seit Jahrzehnten erlaubt, dass auch muslimische Gemeinden zum Gebet rufen dürfen, wie es die Kirchen zum Beispiel sonntags durch Glockengeläut machen. Im Rahmen der Gleichbehandlung in einem demokratischen und säkularen Land sollte somit auch der Ruf des Muezzin, beschränkt auf das Freitagsgebet, erlaubt sein.

Hierfür sollten im Vorfeld die direkten Nachbarn informiert werden, um Irritationen vorzubeugen.

Ebenso ist die Dezibel-Zahl dazu einheitlich festzulegen. Sie sollte so gewählt sein, dass der Ruf auch zu hören ist, jedoch nicht alles andere überlagert. Mit diesen Vorgaben sollten alle Maßnahmen getroffen sein, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern.

Wir bitten um entsprechende Diskussion und Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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