Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet westlich der Hüttenstraße in Sindorf, Beschluss des Rates vom 31.03.2020

Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet westlich der Hüttenstraße in Sindorf, Beschluss des Rates vom 31.03.2020

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, UWG-Fraktion und DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, das Thema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnen an der Hüttenstraße erneut auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 12.05.2020 zu nehmen und erneut zum Beschluss zu stellen.

Begründung:

In der Ratssitzung am 31.03.2020 war das führende Argument, warum man nun dieses Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umändern möchte, dass sich ein Logistiker ansiedeln würde. Dem ist mitnichten so und diese Information lag in der Ratssitzung am 31.03.2020 auch nicht vor. Vielmehr scheint es sich um einen Großhandel mit Veredelung zu handeln, was in jedem Falle höherwertigere Jobs schaffen würde, als es ein reiner Logistiker macht.

Weiter lag auch nicht die Information vor, dass dort ansässige Firmen sich bereits seit mehreren Jahren darum bemühen, sich am Standort erweitern zu können. Im Zuge dieser Erweiterung würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und ein Neubau inklusive einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehreren MW Leistung! Hierzu gibt es mit der Stadt bereits in Abstimmung befindliche und diskutierte Pläne, worüber bei der Beschlussfindung am 31.03.2020 ebenfalls nicht gesprochen wurde.

Wir sind der Meinung, dass all diese Punkte gegeneinander abgewogen werden müssen, um eine Entscheidung von solcher Tragweite zu treffen, denn wir reden nicht über eine freie Fläche, sondern über Liegenschaften, an welchen bereits seit Jahrzehnten Gewerbetreibende ihrem Geschäft nachgehen und zu Sindorf gehören. Diese Abwägungen und Sachverhalte hätten sich in der Vorlage wiederfinden müssen, um eine objektive Entscheidung treffen zu können.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir des Weiteren, dass Vertreter der niedergelassenen Firmen, wie auch des Erwerbers der Fläche neben dem Jugendzentrum zur Ratssitzung eingeladen werden, um ebenfalls in dieser Entscheidung Gehör zu finden.

Es kann nicht sein, dass Firmen, die seit Jahren in unserer Stadt ansässig sind und welche sich auch seit Jahren um eine Erweiterungsmöglichkeit bemühen, die Existenz- und Erweiterungsgrundlage für die Zukunft entzogen wird, ohne auch nur ein Wort darüber in und mit der Politik gesprochen zu haben.

Weiter gab es keine vorherige Prüfung, welchen Bedarf die prognostizierten Kita-Kinder dieses Wohngebietes an Schulplätzen und -raum erzeugen werden. Ist dann die dritte geplante Grundschule im Vogelrutherfeld überhaupt groß genug? Kann der Bedarf überhaupt bedient werden? Wir reden hier von 600-800 Wohneinheiten, was wiederum 1900-2500 zusätzlichen Einwohnern entspricht. Hat vielleicht irgendjemand auch nur ansatzweise ins Auge gefasst, die Sindorfer zu befragen, ob sie als größter Ortsteil, mit dem meisten PKW-Individualver-kehr, dafür aber dem kleinsten Bahnhof, weiter bereit sind, immer weiter zu wachsen? Wäre es nicht sinnvoll, den benötigten Wohnraum auf den Flächen zu realisieren, die wir im Rahmen des Regionalplanverfahrens extra dafür vorgesehen haben, anstatt nun diese Fläche noch on Top zu setzen?

Hierüber möge zunächst diskutiert werden. Im Nachgang kann dann entweder der am 31.03.2020 gefasste Beschluss bekräftigt, oder zurückgenommen werden. In jedem Fall muss zunächst über alle Fakten und Folgen gesprochen werden. Dies ist am 31.03.2020 nicht der Fall gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Vorsitzender SPD-Fraktion

Wolfgang Scharping
Vorsitzender UWG-Fraktion

Annetta Ristow
Stadtverordnete DIE LINKE

 

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