Anordnungsbehörde Kerpen – Baustellenbeschilderung und grundsätzliche Aufgaben

Sehr geehrter Bürgermeister, wie bereits in der Ratssitzung am 21.02.2017 unter Anfragen dargestellt, hat es den Anschein, als wenn in Kerpen die Anordnungsbehörde ihren hoheitlichen Aufgaben nicht nachkommt.