Notwendige Erweiterung der Lärmschutzwand an der Autobahn A4, Ortsteil Horrem Götzenkirchen – Überprüfung der aktuellen Lärm- und Schallsituation im Wohngebiet „Am Wahlenpfad“
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 15.08.2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 15.08.2023 folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:
- Die Verwaltung wird beauftragt nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordung -16. BlmSchV § 3 Berechnung und Beurteilungspegels für Straßen) die erneute Überprüfung der aktuellen Schallschutzsituation im Wohngebiet „Am „Wahlenpfad“ in Horrem-Götzenkirchen“.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Bezirksregierung anzuschreiben, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 100 nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung zu beantragen.
Begründung:
Die letzten Jahre steigt die Anzahl zugelassener Kraftfahrzeuge kontinuierlich an. Waren im Jahr 2000 noch 51,4 Millionen Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs, so sind es 2023 bereits 60,1 Millionen. Das sind 17% Autos mehr, die sicherlich nicht zu einer Reduzierung des Straßenlärms geführt haben.
Auch wenn uns bewusst ist, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 183 „Am Wahlenpfad“ erst 2002 bereits unter diesen Gegebenheiten gefasst wurde, ist die Emissionsbelastung in den letzten 20 Jahren immens gewachsen. Die Kolpingstadt Kerpen, als Bebauungsplanaufsteller, ist aber nun auch für den Lärmschutz im Bereich des Neubaugebiets „Am Wahlenpfad“ zuständig.
Nach der Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verkehrslärmschutzverordnung gelten folgende Grenzwerte der Lärmvorsorge in dB (A):
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungen 59 dB am Tag und 49 in der Nacht.
Nach eigenen Messungen konnten noch um 23:00 Uhr Werte von über 65 dB festgestellt werden.
Der Bund stellt jährlich 65 Millionen EUR zur Lärmsanierung zur Verfügung. So kann auch geprüft werden, ob z.B. eine Einhausung oder Teilüberdachung möglich ist und ggf. seitens des Bundes subventioniert werden kann. Mit einer autobahnüberragenden Photovoltaik-Anlage würde sich die Überdachung auf Dauer selbst finanzieren.
Eine stetige Lärmbelastung kann massive gesundheitliche Langzeitfolgen haben. So führt eine zu hohe Belastung zu Schlafstörungen, Problemen mit dem Herzkreislaufsystem (Bluthochdruck, Herzinfarkt usw.) Ferner wirkt Schall oder Lärm auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst. Dies kann auch schon bei niedrigeren, nicht gehörschädigenden Schallpegeln vorkommen (z.B. Verkehrslärm). Hier seien nur einige Punkte genannt.
Da es sich bei den Bewohnern/Bewohner*innen des Wohngebietes „Am Wahlenpfad“ um Bürger*innen der Kolpingstadt Kerpen handelt, muss es auch im Interesse der Kolpingstadt Kerpen liegen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine annehmbare Wohnsituation zu schaffen.
Das Argument, allen Hauskäufer*innen war die 6-spurige Autobahn bekannt, kann nach 20 Jahren mit einer geänderten Verkehrssituation und ausreichenden, aktuellen Gesundheitsstudien zum Thema „Lärmschutz“ unseres Erachtens nicht mehr herangezogen werden. Auch Gesetzestexte werden aufgrund neuer Datenlagen, geänderter Lebensumstände und Wissensstände angepasst und geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Krüll
Vorsitzender SPD-Ortsverein
Horrem/Neu-Bottenbroich