Verkauf und Abriss des ehemaligen Schulpavillons und Neubebauung des Grundstücks Im Gotteskircher Feld 17 in Götzenkirchen

Verkauf und Abriss des ehemaligen Schulpavillons und Neubebauung des Grundstücks Im Gotteskircher Feld 17 in Götzenkirchen

Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 20.04.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

der SPD-Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur vorstehenden Ausschusssitzung:

  1. Wann wurde das mit dem ehemaligen Schulpavillon bebaute Grundstück verkauft?
  2. Wann wird das Gebäude abgerissen?
  3. Wann ist mit der Neubebauung mit einem Wohnhaus zu rechnen?
  4. Hat die Stadt Kerpen für dieses Gebäude einen Schadensersatzanspruch für Gebäudeschäden geltend gemacht und ist eine entsprechende Entschädigung gezahlt worden?

Begründung:

Zu 1 und 2.:
Der ehemalige Schulpavillon steht seit der Räumung durch den letzten Nutzer, dem ESV Horrem, im Juni 2019 leer. Das Gebäude ist freizugänglich und daher völlig ungeschützt.
Das Außengelände ist sich selbst überlassen.
Mittlerweile sind am Gebäude deutlich sichtbare, zwischenzeitlich provisorisch gesicherte, Einbruchs- bzw. Vandalismusschäden im Eingangsbereich festzustellen. Siehe das beigefügte Foto.
Zur Vermeidung weiterer Schäden und entsprechender Kosten für Reparaturen und Sicherungsmaßnahmen sollte der Abriss des Gebäudes nunmehr zügig erfolgen.

Zu 3.:
Eine möglichst schnelle Neubebauung des Grundstücks mit einem Wohngebäude fördert die optische Eingliederung dieses sich derzeit in einem unansehnlichen Zustand befindlichen Grundstücks in die optisch ansprechenden Gebäudestrukturen im Baugebiet „Wahlenpfad.“

Zu 4.:
Die weiteren beigefügten Fotos belegen den aktuellen schlechten baulichen Zustand des 1953 errichteten ehemaligen Schulpavillons.
Besonders auffällig sind die an allen vier Gebäudeseiten vorhandenen, mehr als ein Dutzend mehrere Meter langen und tiefen Risse im Mauerwerk, das mit ca. 40 Gipsmarkierungen regelrecht übersät ist.
Diese Markierungen sind mit unterschiedlichen Daten aus den Jahren 1958, 1966, 1974 und 1977 versehen. Die massiven Setzrisse stehen offenbar mit den jahrzehntelangen bergbaulichen Aktivitäten bis in den Nahbereich dieses Gebäudes im Zusammenhang.
Der ab 1949 erschlossene großflächige Zentraltagebau Frechen, in dem im Zeitraum 1952 – 1986 rd. 334 Mio. t Braunkohle gefördert wurde, war der erste Großtagebau im Rheinischen Revier mit einer Tiefe von ca. 250 Metern, wozu erstmalig großflächig Grundwasser bis in große Tiefen zur Sicherung des Tagebaus abgepumpt wurde. Der Tagebau Frechen reichte bis nahe an Götzenkirchen heran.
Das Abpumpen von Grundwasser im Rheinischen Braunkohlenrevier mit einem Jahresvolumen von rd. 550 Mio. cbm veränderte den Grundwasserhaushalt und die Bodenstruktur im Tagebauumfeld.
Es entstanden auch in Götzenkirchen Gebäudeschäden, z.B. an der dortigen Pfarrkirche St. Cyriakus, die kosten- und zeitaufwändig technisch abgesichert wurde.
Das ehemalige Pavillongebäude lag am nächsten zum angrenzenden Tagebau im Nahbereich des sog. „Horremer Sprungs.“ Die geologischen Besonderheiten und Störungslinien dieses „Sprungs“ in Horrem und Götzenkirchen verstärkten zusätzlich die Auswirkungen der seit Anfang der 1950er Jahre auftretenden großflächigen Absenkungen des gesamten Kerpener Stadtgebietes um mittlerweile mehr als 2 Meter.
Die seit 1958 vor Ort durch Gipsmarkierungen dokumentierten massiven zahlreichen Schäden im Mauerwerk des ehemaligen Schulpavillons haben den Gebäudewert verringert, also einen wirtschaftlichen Schaden für die Kolpingstadt Kerpen verursacht.
Von daher stellt sich die Frage, ob seitens der Kolpingstadt Kerpen ein Schadensersatz geltend gemacht wurde und eine Ausgleichszahlung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jenke
Daniel Fernandes
SPD Horrem/Neu-Bottenbroich

 

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