Herabstufung der L277 zwecks Sicherheit am Kreisverkehr Keuschenend/VRF

Herabstufung der L277 zwecks Sicherheit am Kreisverkehr Keuschenend/VRF

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, TOP 20 Haushalt, alternativ zur Sitzung des Stadtrates am 16.03.2021, TOP 14 Haushalt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

2019 ist die Herabstufung der L277 in Sindorf an einem nicht in Auftrag gegebenen Gutachten, welches den Zustand der Straße bewerten soll, politisch gescheitert.

Dieses Gutachten hätte 13.000 Euro gekostet, für welches Finanzmittel im Haushalt jedoch nicht vorgesehen waren. Daher haben Sie entschieden, dieses Gutachten nicht in Auftrag zu geben und eine Mehrheit aus CDU u. a. sah dies im Ausschuss ebenso nicht wichtig an.
Dies ist für uns in mehrerlei Hinsicht nach wie vor nicht nachvollziehbar:

Es wurde eigens ein Arbeitskreis „Kreisverkehre“ gebildet, der als erstes exemplarisch am Kreisel Heppendorfer Straße L277 die Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger und Radfahrer erarbeiten sollte. In diesem Arbeitskreis war von Beginn an die Idee verfolgt worden, mittels Herabstufung der L277 hier Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, vom Versetzen des Ortseingangsschildes über etwaige Markierungen am Kreisel selbst bis hin zu einer etwaigen Abbindung in diesem Bereich. Hierzu wurde im letzten Jahr eine neuerliche Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, welche die Herabstufung als positiv bewertet. Wenn nun also diese Möglichkeiten bereits seit 2018 diskutiert wurden, warum wurden dann die etwaigen notwendigen Finanzmittel dazu nicht im Haushalt eingeplant? Die notwendigen Maßnahmen für eine Herabstufung sind ja hoffentlich zu Beginn der Überlegungen zusammengetragen worden?

Ist dieses Gutachten zwingend vorgeschrieben und wenn ja, wieso? Unserer Ansicht nach sollte dem damit Genüge getan sein, wenn eine Begehung der Fachabteilung beider Verwaltungen vorgenommen wird. Wie werden bisher bei anderen Straßen im Eigentum der Kolpingstadt denn die Unterhalts- und Ausbaukosten ermittelt? Wird dort jedes Mal ein Gutachten in Auftrag gegeben?

Gerade im Hinblick darauf, was nun auch zur Lärmsituation getan werden kann, sollte die Möglichkeit zur Herabstufung mit eingebunden und weiterhin umsetzbar möglich gehalten bleiben. Wir haben bereits Geld für die Verkehrsuntersuchung ausgegeben, wie hoch waren diese Kosten? Es wäre ja auch denkbar, dass durch die Herabstufung der L277 bessere Umsetzungsmöglichkeiten für Lärmschutz gegeben sind. Der IVP Bericht zur Verkehrsuntersuchung gibt an: „Die Untersuchung der drei Netzvarianten hat gezeigt, dass die L 277 ohne einen weiteren Verlust an ihrer Verbindungsqualität auch um das Wohngebiet Vogelrutherfeld herumgeführt werden kann. Dabei können die nördliche K 39n, die südliche K 19 und die westliche K 11 genutzt werden.“

Allein diese Möglichkeit wäre ein essentieller Beitrag zum Lärmschutz und wird explizit in diesem Bericht empfohlen.

Das bedeutet: Eine Reduktion an Lärmmengen wäre durch Herabstufung möglich, eine Verbesserung der Sicherheit am Kreisverkehr wäre machbar und eine Reduzierung der Verkehrsmengen in Aussicht. Dies würden wir nun links liegen lassen, weil „vergessen“ wurde, die notwendigen 13.000 Euro für den Haushalt 2019/2020 anzumelden. Dieses Versäumnis darf nicht dazu führen, dass die Situation so bleibt, wie sie ist.

Wir beantragen daher, die Mittel für das Gutachten in den Haushalt 21/22 bereitzustellen, damit die Straße dort städtisch wird und wir endlich die dringend notwendigen Veränderungen zum Schutz der Schulkinder, Radfahrer, Fußgänger, Inliner und auch der älteren Menschen umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Branko Appelmann
Stadtverordneter

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert