Bürgerpark in Sindorf – Rückschnitt/Pflegeschnitt in der Schutzzeit

Bürgerpark in Sindorf – Rückschnitt/Pflegeschnitt in der Schutzzeit

Anfrage für den Umweltausschuss am 19.09.2019

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 04.09.2019 musste ich feststellen, dass im Bürgerpark in Sindorf das Strauchwerk innerhalb der für alle einzuhaltende Schutzzeit extrem zurückgeschnitten wurde.

Es erfolgte nicht der in der Schutzzeit zulässige Rückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, sondern hier wurde ein Pflegeschnitt durchgeführt.
Dabei wurde nahezu der vollständige Fruchtansatz weggenommen, so dass die natürliche Ernährung der Lebewesen entfernt wurde.
Ich vergleiche das damit, als wenn einige Wochen vor der Obsternte die Obstbäume zurückgeschnitten werden.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses:

  • Warum erfolgte dieser Pflegeschnitt mit der Entfernung des Fruchtstandes in der Schutzzeit?
  • Ist evtl. davon auszugehen, dass der Verwaltung Erkenntnisse vorliegen, dass die Tierwelt sich hier schon so weit reduziert hat, dass diese Nahrungsquelle nicht mehr erforderlich ist?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter

 

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