„Ergebnis AK Kreisverkehre; Untersuchungsergebnis zur Abstufung der L277“

„Ergebnis AK Kreisverkehre; Untersuchungsergebnis zur Abstufung der L277“

TOP 6.2.2 – Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.09.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß Ihrer Vorlage sei für eine Herabstufung der L277 in Sindorf ein Gutachten notwendig, welches den Zustand der Straße bewerten soll.

Dieses Gutachten würde 13.000 Euro kosten, für welches die Finanzmittel im Haushalt jedoch nicht vorgesehen sind. Daher haben Sie entschieden, dieses Gutachten nicht in Auftrag zu geben.

Dies ist für uns in mehrerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar:

Es wurde eigens ein Arbeitskreis „Kreisverkehre“ gebildet, der als erstes exemplarisch am Kreisel Heppendorfer Straße L277 die Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger und Radfahrer erarbeiten sollte. In diesem Arbeitskreis war von Beginn an die Idee verfolgt worden, mittels Herabstufung der L277 hier Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, vom Versetzen des Ortseingangsschildes über etwaige Markierungen am Kreisel selbst bis hin zu einer etwaigen Abbindung in diesem Bereich. Hierzu wurde im letzten Jahr eine neuerliche Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, welche die Herabstufung als positiv bewertet. Wenn nun also diese Möglichkeiten bereits seit 2018 diskutiert wurden, warum wurden dann die etwaigen notwendigen Finanzmittel dazu nicht im Haushalt eingeplant? Die notwendigen Maßnahmen für eine Herabstufung sind ja hoffentlich zu Beginn der Überlegungen zusammengetragen worden?

Ist dieses Gutachten zwingend vorgeschrieben und wenn ja, wieso? Unserer Ansicht nach sollte dem damit Genüge getan sein, wenn eine Begehung der Fachabteilung beider Verwaltungen vorgenommen wird. Wie werden bisher bei anderen Straßen im Eigentum der Kolpingstadt denn die Unterhalts- und Ausbaukosten ermittelt? Wird dort jedes Mal ein Gutachten in Auftrag gegeben?

Gerade im Hinblick darauf, was nun auch zur Lärmsituation getan werden kann, sollte die Möglichkeit zur Herabstufung mit eingebunden und weiterhin umsetzbar möglich gehalten bleiben. Wir haben bereits Geld für die Verkehrsuntersuchung ausgegeben, wie hoch waren diese Kosten? Es wäre ja auch denkbar, dass durch die Herabstufung der L277 bessere Umsetzungsmöglichkeiten für Lärmschutz gegeben wären. Denn der IVP Bericht zur Verkehrsuntersuchung gibt an: „Die Untersuchung der drei Netzvarianten hat gezeigt, dass die L 277 ohne einen weiteren Verlust an ihrer Verbindungsqualität auch um das Wohngebiet Vogelrutherfeld herum geführt werden kann (xxx). Dabei können die nördliche K 39n, die südliche K 19 und die westliche K 11 genutzt werden (xxx).“

Allein diese Möglichkeit wäre ein essentieller Beitrag zum Lärmschutz und wird explizit in diesem Bericht empfohlen.

Das bedeutet: Eine Reduktion an Lärmmengen wäre durch Herabstufung möglich, eine Verbesserung der Sicherheit am Kreisverkehr wäre machbar und eine Reduzierung der Verkehrsmengen in Aussicht. Dies würden wir nun links liegen lassen, weil „vergessen“ wurde, die notwendigen 13.000 Euro für den Haushalt 2019/2020 anzumelden. Dieses Versäumnis darf nicht dazu führen, dass die Situation so bleibt, wie sie ist.

Wir beantragen daher, die Mittel für das Gutachten bereitzustellen, sofern es nicht mit einer Begehung und Bewertung beider Verwaltungen damit erledigt sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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