Waldbrandrisiken für unsere Bevölkerung und unser Ökosystem

Waldbrandrisiken für unsere Bevölkerung und unser Ökosystem

Antrag zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 23.02.2021 sowie des Haupt-  und Finanzausschusses am 09.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Schreiben vom 02.02.2021 hatten wir die Beratung dieser dringenden und wichtigen Thematik im nächsten Umweltausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss bzw. gegebenenfalls im Stadtrat (je nach aktueller Pandemieregelung) hinsichtlich der eventuell notwendigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Doppelhaushalt 2021/2022 beantragt.

Begründung:

Das Thema „Waldbrandrisiken für unsere Bevölkerung und unser Ökosystem“ ist auf Grund des immer stärker werdenden Klimawandels und der damit verbundenen Dürre- und Hitzeperioden der Jahre 2018 bis 2020 auch für die Menschen im Bereich unseres Ortsvereins in Horrem einschließlich Götzenkirchen und in Neu-Bottenbroich akut und sehr wichtig, wie folgende Beispiele zeigen:

Neu-Bottenbroich
Dieser Stadtteil mit seinen rund 1.000 Menschen wäre bei einem Waldbrand besonders betroffen, da er an mehreren Seiten von Wald umgeben ist. Ein Waldbrand könnte wegen der großen Waldrandnähe schnell schwere Auswirkungen auf Leben und Gesundheit sowie Hab und Gut der dort lebenden Bürger*innen haben.

Diese Risiko-Situation wird anhand der beiden beigefügten Fotos deutlich:
Foto 1 zeigt den Ortseingang von Neu-Bottenbroich aus Richtung Habbelrath
Foto 2 dokumentiert die Lage des Waldkindergartens am Ortsrand.

Horrem einschließlich Götzenkirchen
Auch hier wären bei einem Waldbrand zahlreiche Menschen beziehungsweise Wohnquartiere erheblich betroffen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Wohnlagen in Waldnähe.

Folgende Beispiele dokumentieren die wegen der Nähe zum dortigen Waldrand besonders gefährdeten Wohnquartiere einschließlich öffentlicher und privater Einrichtungen:

> Die großen Sportanlagen des Horremer SV am Waldgebiet an der nahen Kleinen Erft beziehungsweise im Bereich der Kettelerstraße und Am Stadion. Siehe hierzu Foto 3

> Der untere (westliche) Bereich der Kettelerstraße.

> Der Bürgerpark nahe der Kindertagesstätte bzw. des Familienzentrums zwischen Am Stadion und Merodestraße.

> Der untere (westliche Teil) der Merodestraße bis Einmündung Rote-Kreuz-Straße (Waldrand). Siehe hierzu Foto 4.

> Die unmittelbar an den Waldrand angrenzende Rote-Kreuz-Straße. Siehe hierzu Foto 5 mit der großen Erftland-Wohnanlage an der Einmündung des Grabenweges.

> Die unteren (westlichen) Abschnitte der in die Rote-Kreuz-Straße einmündenden fünf weiteren Straßen: Heinrich-Heine-Straße, Grabenweg, Adenauerstraße, Wiesenstraße und Am Kalkofen.

> Das bewaldete Umfeld (Landschaftsschutzgebiet) von Burg Hemmersbach. Zu nennen sind hier insbesondere 

  • der westliche Teil der Rathausstraße, Richtung Sindorf mit dem angrenzenden DRK-Heim
  • der Weiße Weg
  • die Parkstraße
  • der nördliche Teilabschnitt der Hauptstraße ab Einmündung Parkstraße in Richtung Quadrath-Ichendorf bis Graf-Berghe-von-Trips-Ring einschließlich der dortigen Kindertagesstätte

> Götzenkirchen

  • Verlängerte Cyriakusstraße in westlicher Richtung einschließlich des kleinen Bauernhofs Heinen zwischen Randkanal und Kleiner Erft am Waldrand sowie die bewohnte ehemalige Waldschenke.

Unseres Erachtens muss ein zeitnah erstelltes klimawandelangepasstes Waldbandschutz- und -bekämpfungskonzept sämtliche Faktoren und Elemente der notwendigen Sicherheitsinfrastruktur berücksichtigen. Dazu zählt sowohl die Zahl und Eignung notwendiger Fahrzeuge und Geräte und die für größere Vegetationsbrände fachspezifisch ausgebildeten Feuerwehreinsatzkräfte sowie barrierefreie Zufahrtsmöglichkeiten aus möglichst vielen Richtungen für die oftmals großen und bis zu 17 t schweren Feuerwehrfahrzeuge.
Dies setzt natürlich auch die zeitnahe Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel voraus, um zügig die notwendigen Voraussetzungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und damit auch zum aus Klima- und Umweltschutzgründen wichtigen Erhalt der Waldgebiete zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang sehen wir auf Grund unserer Ortskenntnisse in mehreren Bereichen aus unserer Sicht einige offene Fragen zum Thema „Barrierefreie Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge“.

Dazu folgende Beispiele:

A. Verlängerte Cyriakusstraße von Götzenkirchen bis zum Erftflutkanal

Aus Richtung Götzenkirchen gesehen, bestehen in westlicher Richtung bis zum Erftflutkanal insgesamt vier Brücken:

  1. Die Brücke über den Randkanal mit einer ausgeschilderten Tragfähigkeit von 12 t
  2. Die Brücke über die Kleine Erft am Waldrand (keine Ausschilderung)
  3. Die ebenfalls nicht ausgeschilderte Brücke über das kleine Fließ – ein schmaler Bachlauf von der Kleinen Erft bis zum Erftflutkanal (unterquert als verrohrter Durchlass die verlängerte Cyriakusstraße)
  4. die schmale, für den Auto-Verkehr gesperrte, Brücke über den Erftflutkanal mit einer ausgeschilderten Tragfähigkeit von lediglich 2,8 t. Siehe hierzu Foto 6.

Zu den drei unter a) – c) genannten Brücken stellt sich die Frage einer ausreichenden Tragfähigkeit und Durchlassbreite für die großen und schweren Feuerwehrfahrzeuge.
Hierzu gab es im Rahmen unserer zahlreichen Gespräche mit hiesigen Bürgerinnen und Bürgern bereits entsprechende Nachfragen.

Die unter d) aufgeführte Brücke ist – auch für Laien sofort erkennbar – ein regelrechtes Nadelöhr und verhindert die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen aus und in Richtung Götzenkirchen sowie aus und in Richtung Schloss Loersfeld. Dieses derzeit unüberwindliche Hindernis gefährdet beziehungsweise verzögert die notwendige rasche Waldbrandbekämpfung mit entsprechenden negativen Folgen.

B. Verlängerte Merodestraße in Horrem in Richtung Sindorf

Am Endstück der Merodestraße / Einmündung Rote-Kreuz-Straße am Waldrand zeigt ein Verkehrsschild eine Tragfähigkeit von 12 t an. Dies bezieht sich möglicher Weise auf sämtliche drei folgenden Brücken im anschließenden Waldbereich, die keine entsprechende Beschilderung aufweisen:

  1. Die Brücke über die Kleine Erft am Graf-Eduard-Park
  2. Die Brücke über den Erftflutkanal und
  3. Die Brücke über die sogenannte „3. Erft“, den westlichsten Seitenarm des Erftflutkanals an den Feldern in Richtung Sindorf.

Es ist auch hier nicht erkennbar, ob Tragfähigkeit und Durchlassbreiten jeder dieser drei Brücken für ein problemloses Befahren durch große und bis 17 t schwere Feuerwehrfahrzeuge ausreichen.

Die Klärung dieser Fragen duldet nach unserer Meinung keine Verzögerung. Als Folge der niederschlagsarmen Winter der Vorjahre und des laufenden Jahres, trockenes Laub und Unterholz, abgestorbene und kranke, von Borkenkäfern und Pilzerkrankungen befallene Bäume, sind in steigendem Maße Waldbrandgefahren auch außerhalb der früheren zeitlich eingegrenzten „Sommerwaldbrand-Saison“ akut.
Es kann bereits ein weggeworfener noch glühender Zigarettenstummel oder der noch heiße Katalysator eines Autos auf einem der waldnahen Besucherparkplätze (z. B. nahe Schloss Loersfeld) ein Brandinferno auslösen.

Zudem sollte unseres Erachtens auch die Frage einer barrierefreien Zufahrt (Tragfähigkeit und Durchlassbreite) für die oftmals noch größeren und schwereren Forstfahrzeuge über die vor und in unseren Waldgebieten bestehenden Brücken geklärt und gegebenenfalls Haushaltsmittel für eventuell notwendige bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden.
Dies ist erforderlich, weil mit diesen speziellen Fahrzeugen kranke (Borkenkäfer, Eschentriebsterben etc.), verdorrte und umgestürzte große Bäume zügig aus dem jeweiligen Waldgebiet entfernt werden können, die ansonsten bei einem Verbleib im Waldgebiet ein erhebliches zusätzliches Waldbrandrisiko darstellen würden.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass alles Notwendige dafür getan werden muss, um unkalkulierbare Waldbrandrisiken und -schäden zu Lasten von Gesundheit und Leben beziehungsweise von Hab und Gut der Bürgerinnen und Bürger einschließlich der Tier- und Pflanzenwelt und damit des gesamten Ökosystems „Wald“ möglichst zu vermeiden.

Niemand sollte sich durch die derzeitigen, seit einigen Tagen anhaltenden, Regenfälle täuschen lassen. Das Waldbrandrisiko und damit auch die Gefahren für die Bevölkerung auch in unseren Stadtteilen bestehen jederzeit. Sie müssen beachtet und nach Kräften weitestgehend verringert bzw. verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

I.V. Wolfgang Jenke
Kommissarischer OV-Vorstand
SPD Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich

Foto 1

Foto 2

Foto 3

 

Foto 4

Foto 5

 

Foto 6

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert