Verstärkung der Mittel für die Sozialraumarbeit Sindorf

Verstärkung der Mittel für die Sozialraumarbeit Sindorf

Antrag zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 18.12.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Sozialraumarbeit Sindorf leistet seit 15 Jahren sehr gute Arbeit im Bereich der Integration, insbesondere bei der Einarbeitung und Begleitung von ehrenamtlichen Kräften, die sich für Kerpenerinnen und Kerpener mit Einwanderungs-/Fluchtbiographie einsetzen möchten.


Da nun für die Jahre 2019 und 2020 ein Doppelhaushalt verabschiedet werden soll, muss auch für die finanzielle Ausstattung durch den Zuschuss der Kolpingstadt entsprechend bewertet werden, wie diese gute und für uns unverzichtbare Arbeit in diesem Zeitraum weiter gewährleistet werden kann.
Dass die Sozialraumarbeit auch Kosten für die Stadt einspart, zeigt sich nicht zuletzt an der Aussage der durch Sie selbst beauftragten Organisations- und Effizienzuntersuchung, welche eindeutig befürwortet, die Intensivierung des ehrenamtlichen Engagements anzustreben.

Derzeit bezuschusst die Kolpingstadt die Sozialraumarbeit mit 40.000 Euro jährlich.
Da die Personal- und Sachkosten nicht statisch sind, ist der Zuschuss mittlerweile nicht mehr auskömmlich.
Weiter sind in den letzten Jahren diverse Angebote der Sozialraumarbeit hinzugekommen und die bestehenden müssen zum Teil den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Die Angebote sind vielfältig und wirken in beide Richtungen: Sie richten sich sowohl an die neuen Bürgerinnen und Bürger, als auch an die aufnehmende Gesellschaft und kommen daher gleichermaßen der aufnehmenden Gesellschaft zugute. Dies ist deswegen immens wichtig, da zur Integration auch der Zusammenhalt gehört. Ein wesentliches Element der Integrationsarbeit zielt auf die Solidarisierung der Menschen im Sozialraum ab.

In Zeiten der kritischen Betrachtung von Migration und Aufstachelung zur Hetze sind Solidarisierung und innerer Zusammenhalt wichtige Bestandteile aller Integrationsarbeit.

Hinzu kommt dann noch der räumliche Faktor:
Viele soziale Angebote wurden im letzten Jahr von Sindorf und Horrem nach Kerpen Mitte verlegt. Einen Anker vor Ort zu erhalten ist mehr als notwendig, um gleiche Chancen für alle Kerpenerinnen und Kerpener zu sichern.

Aus unserer Sicht sind daher 39 Wochenstunden notwendig, damit zum einen die gewohnte Qualität beibehalten werden kann und zum anderen die tatsächlich geleistete Arbeit auch bezahlt wird. Es kommt immer wieder zu Aufwänden, die außerhalb des regulären Stundentableaus anfallen, z.B. im Rahmen von Veranstaltungen an Wochenenden, oder bei Gemeinschaftsereignissen mit beachtlichen Rüstzeiten.

Die SPD-Fraktion beantragt daher die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) in die Verhandlung über die Aufgabenwahrnehmung und Zeitplanung einzutreten und dann nach Vorbereitung im Integrationsrat im Januar 2019 eine konkrete inhaltliche Vorlage für die Haushaltsverabschiedung vorzulegen. Ziel dabei ist die Finanzierung von 39 Wochenstunden und die vertragliche Verankerung der Bedingungen.

Wir sind uns der angespannten Haushaltslage durchaus bewusst, doch würde eine Einschränkung der Sozialraumarbeit durch eine etwaige Reduzierung der Wochenstunden (aufgrund der steigenden Kosten) nachgelagert zu Mehrausgaben für die Stadt im Bereich Integration führen. Dass Prävention sich immer mehr rechnet als Schadensbegrenzung, kennen wir aus diversen Tätigkeitsfeldern in unserer Stadt.

Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass nach dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)“ die Sozialraumarbeit des SKF finanziert werden darf, da diese zu nahezu 100% aus Integrationsförderung besteht.

In der Presseberichterstattung vom 22.11.2018 im Kölner Stadtanzeiger wird mitgeteilt, dass in 2019 die Städte des Landes mit der kompletten Weiterleitung der Bundesmittel für die Integrationspauschale rechnen dürfen. Das ist mehr als das Vierfache der bisherigen Summe, die das Land den Städten zur Aufgabenwahrnehmung in 2018 gezahlt hat.

Vergleichen wir nun die Zahlen aus dem Haushalt 2018 der Kolpingstadt zu den Betreuungs- und Unterbringungskosten mit der diesjährigen Zuweisung in Höhe von rund 222.000 Euro, so sollten diese Kosten gedeckt sein. Demzufolge kann ein Teil der zukünftig erhöhten Mittel zur Finanzierung des Zuschussbedarfes verwendet werden.

Dieser Antrag wird für die Ratssitzung am 18.12.2018 gestellt, da in diesem Jahr keine Sitzung des Integrationsrates mehr vorgesehen, aber ein Vorlauf zur Haushaltsverabschiedung notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

 

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