Umgestaltung Mittelstreifen Kerpener Straße zwischen Hermann-Löns-Straße und Berliner Ring in Sindorf

Umgestaltung Mittelstreifen Kerpener Straße zwischen Hermann-Löns-Straße und Berliner Ring in Sindorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Umbauplanungen der Kerpener Straße zwischen Hüttenstraße und Erftstraße wurden erstmals noch im damaligen Ortsausschuss Sindorf vorgestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte ich darauf hingewiesen, dass bitte darauf zu achten ist, dass der gepflasterte Mittelstreifen für die Optimierung der Fußgängerquerungen nicht als Parkstreifen zweckentfremdet wird. Hierzu hatte ich als Beispiel die Hauptstraße in Köln-Rodenkirchen angeführt, wo genau dieses Problem durch das Ordnungsamt nicht in den Griff zu bekommen ist.

Von der Verkehrsplanung erhielt ich damals den Hinweis auf die preisgekrönte Ausführung in Hennef und es wurde mir versprochen, dass es nicht so werden wird wie in Köln-Rodenkirchen, sondern sich an Hennef anlehnen würde. In Hennef stehen die Laternen auch in der Mitte. Allerdings als punktuelle Aufweitung eines ca. 0,80 m breiten Pflasterstreifens. Damit wird es keiner wagen darauf zu parken, da er auf der asphaltierten Fläche steht und somit optisch ganz deutlich in der Fahrbahn.

Tatsache ist, auch auf der Kerpener Straße ist genau das eingetreten, wie in Köln-Rodenkirchen. Der Pflasterstreifen wird als Parkstreifen zweckentfremdet und das Ordnungsamt bekommt das nicht in den Griff. Einziger Unterschied zu Rodenkirchen ist, in Kerpen wurde Natursteinpflaster verwendet, mit einer deutlichen Überhöhung und dadurch leider nicht barrierefrei. Mit Hennef gibt es nur die Ähnlichkeit der mittig stehenden Laternen. Auch wurde einzig und allein aus diesem Grund des Angebotes eines breiten Mittelstreifens auf die breiten Gehwege vor den Geschäften verzichtet.

Ich beantrage, dass aus diesem Grund des nicht gehaltenen Versprechens und der damals bereits absehbaren Fehlentwicklung die Verkehrsplanung Vorschläge unterbreitet, wie mit einer Umplanung/einem Umbau das Parken auf dem Mittelstreifen unterbunden werden kann. Es ist nicht dauerhafte Aufgabe des Ordnungsamtes, Planungsfehler auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter

 

 

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