Umgehendes Verbot von Zusammenkünften von mehr als 2 Personen – Schutz vor Corona

Umgehendes Verbot von Zusammenkünften von mehr als 2 Personen – Schutz vor Corona

Corona hält auch Kerpen in Atem. Vieles ist bereits verboten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Leider halten sich nicht alle Kerpenerinnen und Kerpener daran, sie spielen mit der eigenen und der Gesundheit aller anderen, in dem sie sich immer noch in Gruppen treffen und Kontakt haben. Um hier – vor dem schmerzhaften Schritt einer Ausgangssperre – die Einsicht zu schaffen, dass #blievzohuss jetzt das Gebot der Stunde ist, beantragt die SPD eine Verfügung zu erlassen, dass eine Zusammenkunft von mehr als 2 Personen verbietet. Bedenken Sie: Sie können das Virus nicht sehen, nicht schmecken und vor allem wissen Sie nicht, ob sie es nicht schon haben. Abstand halten und zu Hause bleiben zeugt von Verantwortungsbewusstsein. Lassen Sie uns in Kerpen voran gehen und dieses Verantwortungsbewusstsein leben. Dann braucht auch die Bundesregierung vielleicht keine Ausgangssperre zu verhängen. Wie ich mit dem Bürgermeister heute vormittag besprechen konnte, wird noch heute der Krisenstab über unseren Antrag befinden.

Andreas Lipp

Fraktionsvorsitzender SPD Kerpen

 

Antrag an:

Herrn Bürgermeister

Dieter Spürck

– im Hause –

 

 Antrag: Schutz der Bevölkerung vor Corona – Verbot von Zusammenkünften von mehr als 2 Personen – Beispiel Allgemeinverfügung Stadt Leverkusen vom 19.03.2020

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die letzten Tage waren für alle Menschen unseres Landes strapaziös. Während in anderen europäischen Ländern bereits Ausgangssperren verfügt wurden, um die Ausweitung des Virus zu verlangsamen, sieht man auch in unserer Stadt immer noch größere Gruppen von Menschen auf einem Fleck zusammen. Diese Menschen haben den Ernst der Lage noch nicht erkannt und sind leider mit ihrem Verhalten eine Gefahr zur Ansteckung.

Um einer Situation wie in Nord-Italien vorzubeugen, beantragen wir zur schnellstmöglichen Umsetzung, dass die Kolpingstadt Kerpen die Maßnahmen der Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen vom 19.03.2020 (lfd. Nr. 58, siehe unten) kopiert, umsetzt und umfassend kontrolliert.

Einige der dort benannten Punkte werden auch in Kerpen bereits aufgrund der Erlasse des Landes NRW umgesetzt, daher möchten wir insbesondere den Punkt 1 der Verbote/Eingeschränkten Verbote hervorheben, welcher uns aktuell der wichtigste ist:

„Zusammenkünfte von 2 oder mehr Personen unter freiem Himmel sind untersagt, es sei denn, die Personengruppe ist dadurch verbunden, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (z.B. Familien, ständige Wohngemeinschaften), die Zusammenkunft bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar (z.B. Warteschlangen) ist oder aus zwingenden beruflichen Gründen erfolgt.“

Bitte veranlassen Sie, dass diese Regelung umgehend in Kraft treten kann, warten Sie nicht auf eine „eventuelle“ Entscheidung der Bundesregierung zu einer Ausgangssperre. Der Krisenstab der Kolpingstadt Kerpen sollte heute darüber befinden!

Kanzleramtschef Helge Braun hat aktuell erklärt, dass die Bundesregierung sich das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger genau anschauen wird, um über eine Ausgangssperre zu entscheiden.

Wir in Kerpen sollten nicht warten, bis derartige Einschnitte vorgenommen werden. Warten bei Entscheidungen hat die Weltgemeinschaft erst in diese Situation gebracht.

Handeln ist das Gebot der Stunde für die entscheidenden Stellen.

Und diese Regelung würde auch die Akzeptanz der Bevölkerung finden, denn es ist eine Regelung mit Augenmaß.

Lassen Sie uns Kerpener voranschreiten, gerade an diesem Wochenende, um zu verhindern, dass es diese harte Ausgangssperre gibt. Es soll nicht sein, dass 90% dann dafür bestraft werden, dass 10% sich nicht an die Vorgaben halten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp

Fraktionsvorsitzender

Link zur Allgemeinverfügung Stadt Leverkusen:

https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._20_vom_19.03.2020.pdf

 

 

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